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Chatersatz

Userbild von Problem-Maus
problem-maus
am 14.02.07
was sind denn noch beispiele für die umgekehrte maßgeblichkeit?
mir sind nur die zuschreibungspflicht (bei kap.ges.) und sopo eingefallen. gibts da sonst noch was wichtiges?

in wie weit ist das wissen der genauen aufstellung des anlagspiegels für die klausur nötig.
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Userbild von curry
curry
am 14.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Anne-K

Gehört Kosten für TÜV zu den AK? War ne Klausuraufgabe


ja, gehört dazu

spielt in die Geschichte mit dem "in betriebsbereiten Zustand versetzen" hinein würde ich meinen. Ohne TÜV Abnahme, darf man den Kran nicht bedienen, sonst gibts Haue, wenn was passiert.
Fazit vorher nicht betriebsbereit. Oder seh ich das Falsch?
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Userbild von SteRe
stere
am 14.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Anne-K

Gehört Kosten für TÜV zu den AK? War ne Klausuraufgabe


Ja. Auch die TÜV Kosten sind Teil der Anschaffungsnebenkosten -> ohne TÜV keine Betriebsbereitschaft des Gerätes.
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Userbild von Prof_Schmidt
prof_schmidt
am 14.02.07
Hingehen, verstehen, was das HGB-Bilanzrecht will, was die IFRS wollen, was Ihnen eine schöne große Blonde gesagt hat und sich über Buchungssätze keine Sorgen machen (was aber heißt, Sie palavern über Fußball ohne laufen zu können.....irgendwie blöd aber dieses mal machbar....)
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Userbild von Prof_Schmidt
prof_schmidt
am 14.02.07
Gute Antwort!!!
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Userbild von Prof_Schmidt
prof_schmidt
am 14.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Problem-Maus

was sind denn noch beispiele für die umgekehrte maßgeblichkeit?
mir sind nur die zuschreibungspflicht (bei kap.ges.) und sopo eingefallen. gibts da sonst noch was wichtiges?

in wie weit ist das wissen der genauen aufstellung des anlagspiegels für die klausur nötig.

UmgekehrteS MGP: Steuerliche Wahlrechte, die man in der Steuerbilanz nur ausüben darf, wennin der HBilanz genauso verfahren wird....Bsp. Sonderabschreibungen......
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Userbild von Mike
mike
am 14.02.07
@prof.

a wird die klausur ähnlich sein wie die alten klausuren?
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Userbild von Prof_Schmidt
prof_schmidt
am 14.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Prof_Schmidt

Zitat:


Original geschrieben von Problem-Maus

was sind denn noch beispiele für die umgekehrte maßgeblichkeit?
mir sind nur die zuschreibungspflicht (bei kap.ges.) und sopo eingefallen. gibts da sonst noch was wichtiges?

in wie weit ist das wissen der genauen aufstellung des anlagspiegels für die klausur nötig.

UmgekehrteS MGP: Steuerliche Wahlrechte, die man in der Steuerbilanz nur ausüben darf, wennin der HBilanz genauso verfahren wird....Bsp. Sonderabschreibungen......

ach ja: Zuschreibungspflicht KapGes ist falsch!!!!!!!
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Userbild von davidovskys
davidovskys
am 14.02.07
ooop sorry war zu langsam
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Userbild von st-ni
st-ni
am 14.02.07
ist es eigentlich möglich nen hgb mit in die klausur zu nehmen?
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