Bilanzierungshilfen sind z.B. Aufwendungen für die Instandsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs, aktive latente Steuern, bestimmte Aufwandsrückstellungen und der derivative (entgeltlich erworbener) Geschäftswert.
Sie besittzen ein Bilanzierungswahlrecht.
Wenn sie aktiviert werden, hat man weniger Aufwand jetzt, dafür aber in späteren Perioden, also eine Art Stundung des Aufwands.
Sie müssen aber über die geplante Nutzungsdauer oder zu mind. 25% im Folgejahr abgeschrieben werden.
In Höhe der Bilanzierungshilfe besteht eine Ausschüttungssperre.
Da du ja den Posten aktivierst hast du weniger Aufwand, so dass der Gewinn steigt und die Anteilseigner die Hand aufhalten und ihren Anteil verlangen. Würden die Bilanzierungshilfen an die Eigner ausgeschüttet, würde das die EK Masse des Unternehmens "aushöhlen".
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