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wie bgb makieren!?

Userbild von Mike
mike
am 05.02.06
hallo

folgende frage in wie weit darf ich das bgb makieren!?

mit textmarken ist ja okay!?

und zettel ankleben
darf ich auf die zettel auch draf schreiben wie rechtsfähigkeit und paragrpahen!?
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Userbild von Melusine
melusine
am 05.02.06
Letztes Jahr waren Post-Its mit Paragraphen und -titeln erlaubt! Denke nicht, dass sich das geändert hat! Falls doch, bitte ich um Korrigierung!
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Userbild von revo
revo
am 05.02.06
> Guten Tag Frau Dr. Klatt - Pawelczyk,
>
> Bezüglich der Prüfung wollte ich mich gerne vergewissern, inwiefern
> man "Notizen" im/am BGB machen darf, da es das einzige zugelassene
> Hilfsmittel ist.
> Sind erlaubt:
> - Klebezettel, beschriftet mit Beschreibung z.B. "Vertrag", "Anfechtung" ?
> - Klebezettel, beschriftet mit Paragrahen z.B. §433, §164 etc. ?
> - Verweise von einem § zu einem anderen § ?
> - kurzes Verzeichnis, wie Inhaltsverzeichnis z.B. §433 Vertrag, §164
> Stellvertreter usw. ?
> Beziehungsweise ähnliche Bemerkungen.
>
>

Antwort von Frau Dr. Klatt-Pawelczyk
[...]
Verweise von einem § zum anderen sind zulässig , z. B. an § 107 s. § 183.
Fähnchen am Rand als konkretes Inhaltsverzeichnis auch , aber keinerlei Beschreibungen , Definitionen oder andere Erläuterungen.

Nun wünsche ich viel Erfolg!
[...]
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Userbild von Mike
mike
am 05.02.06
also drf ich vertrag oder so auf den post it schreiben!?
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Userbild von lifetime
lifetime
am 05.02.06
Ich lass jetzt die Post-Its auch dran, steht meist nur sowas wie Vertrag, Verbraucher darauf ist für mich nen Inhaltsverzeichnis :-)

Wird man bei falschen Verhalten darauf hingewiesen oder gleich aus der Prüfung geschmissen? :-)
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Userbild von blubber
blubber
am 05.02.06
also ich....(und eigentlich so gut wie jeder) hatte es auch so gemacht....mit der beschriftung ect.
weder hat sich das überhaupt irgendjemand mal angeguckt....noch wurde jemand rausgeschmissen (zumindest dort wo ich prüfung hatte).....ausserdem hatte frau prof. klatt-pawelczyk zu uns noch gesagt solange das selbe auch im gesetz steht kann man sich die anmerkung ans post it machen also sowas wie verrichtungsgehilfe..vertrag...ect....steht ja glaub ich alles drin.
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Userbild von Melusine
melusine
am 05.02.06

Zitat:


Original geschrieben von lifetime

Wird man bei falschen Verhalten darauf hingewiesen oder gleich aus der Prüfung geschmissen? :-)


Ich denke, dann wirst du gleich gebeten, den Prüfungsraum zu verlassen! Wir sind ja hier nicht auf nem Kindergeburtstag!!! ;-) :-D
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Userbild von Silverbird
silverbird
am 13.06.06
Klebezettel mit kurzen Bemerkungen sin auf jeden Fall erlaubt.
Einige haben sich noch (unauffällig) Bemerkungen zwischen den Zeilen gemacht, die allerdings nicht erlaubt sind...
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Userbild von blubber
blubber
am 13.06.06
weiße nur drauf hin, das dieser beitrag vom letzten semester ist, also schon nen bissl älter, und der/diejenige bgb mit guten anmerkungen bestimmt schon geschafft hat :-D
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Userbild von Anonym
anonym
am 13.06.06
also klebezettel mit § und bspw. vertrag oder anfechtung sind erlaubt.
da braucht ihr euch keine gedanken machen.
nur nix zu den paragraphen schreiben, was sie nicht ausdrücklich in der vorlesung erlaubt.
in arbeitsrecht hat sie noch nichts dergleichen erwähnt.
in bgb damals hin und wieder.

schönen abend noch
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