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Prüfungsschwerpunkte

Userbild von daffodil
daffodil
am 12.01.06
Hallo,
wurde heute schon die Prüfungsschwerpunkte von BGB in der Vorlesung bekannt gegeben?Ich würde sehr dankbar sein wenn jemand mir die weitergeben könnte.Ich konnte wegen einer anderen Übung in der gleichen Zeit nicht zur Vorlesung kommen :-(
Danke!
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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 12.01.06
die schwerpunkte sind wie folgt:

- verjährung (ohne hemmung, ohne neubeginn)
- leistungsstörungsrecht (nur unmöglichkeit)
- rechtsfähigkeit, geschäftsfähigkeit, deliktsfähigkeit
- anfechtung
- vertragsschluss
- agb (vor allem unzumutbare benachteiligung §§307, 308, 309)
- stellvertreter, bote
- erfüllungsgehilfe, verrichtungsgehilfe

viel spaß beim lernen!
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Userbild von daffodil
daffodil
am 12.01.06
Vielen Dank!! :-)
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Userbild von tianti
tianti
am 12.01.06
mit anderen worten: die schwerpunkte in bgb sind doch von klausur zu klausur immer wieder sehr genau vorherzusagen (da beinahe immer identisch)
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Userbild von Anonym
anonym
am 12.01.06
und bei der Prüfung auf den Ausdruck achten ... der wird mit bewertet
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j_sch
am 13.01.06
@abt: Seit wann denn das. :grübeln: Ist mir damals nicht aufgefallen. Dann hätten wir ja bei unserem tollen Audruck auch viel besser sein müssen :-))
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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 13.01.06

Zitat:


Original geschrieben von abt

und bei der Prüfung auf den Ausdruck achten ... der wird mit bewertet


bitte? wie darf man das denn verstehen? soll ich mein bestes amts-deutsch rauskramen?

oder reichts schon, dass obligatorische "ey alter, weischt du..." in jedem absatz wegzulassen? :-D
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Userbild von bond
bond
am 13.01.06

Zitat:


Original geschrieben von frozenDaiquiri
oder reichts schon, dass obligatorische "ey alter, weischt du..." in jedem absatz wegzulassen? :-D


DAS wäre schon mal ein guter Anfang :-D :-D :-D
Aber im Ernst: wenn ich mich da Recht erinnere, sollen vor allem die Paragraphen immer wieder genannt und ordentlich in den Text mit eingebaut sein. Also: es reicht nicht, irgend so einen (möglichst den/die richtigen!!!) Paragraphen mal kurz zu Beginn zu nennen, sondern dieser ist im Text mit den dazugehörigen Absätzen und Sätzen und Halbsätzen -und weiß der Teufel was- so einzubauen, dass es rein passt (irgendwie logisch *grübelwasichgradgeschriebenhab*). Darauf steht unsere liebe Frau Klatt-Pawelczyk ganz besonders!
Viel Erfolg Euch allen!
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Userbild von Anonym
anonym
am 13.01.06
ja das stand auf den Deckblatt und wird bestimmt auch wieder drauf stehen ... hatte es auch überlesen und erst nach der Klausur erfahren, gereicht hat es trotzdem
also immer schön auf das Deckblatt achten
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Userbild von bond
bond
am 13.01.06
Hahahahahaaaaaaaaaaa, der letzte Smiley von abt passt zu diesem Thema wie die Faust auf's Auge - Weltklasse!!! (nur sollte das BGB bei der Prüfung kein Buch mit nem dicken Fragezeichen sein - also strengt Euch an! ;-) )
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