StudentInnen in der Stadt
Themeneingrenzung |
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lili
am 11.06.07
Hallo, kann mir bitte jemand sagen ob es bestimmte Prüfungsschwerpunkte gibt bzw. es Eingrenzungen im Stoff gibt?
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polomaus
am 11.06.07
wurden noch ni genannt.
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beat
am 02.07.07
letzte woche hat sie 3.1, 3.2 und 4. genannt. obwohl sie 4. in der letzten vorlesung nochmal eingrenzen möchte je nachdem wie sie es schafft.
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ceylie
am 14.07.07
sie hat 4. auf betriebsbedingte kündigung eingeschränkt
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loomit
am 21.07.07
hat jemand von euch vielleicht noch klausuren oder klausurfragen aus den letzten eins, zwei semestern? habe leider nur etwas ältere klausur(en) gefunden... bin für jede hilfe dankbar...
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bobbele84
am 26.07.07
hi wollte mal eben wissen ob 3.1 der arbeitsvertrag ist und 3.2 die arbeitspflichten des AN wäre nett wenn jemand antwortet
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frozendaiquiri
am 26.07.07 Zitat:Original geschrieben von Bobbele84 hi wollte mal eben wissen ob 3.1 der arbeitsvertrag ist und 3.2 die arbeitspflichten des AN wäre nett wenn jemand antwortet Ja. Was genau gehört zu betriebsbedingter Kündigung? Nur Ordentliche Kündigung, also 4.4?
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beat
am 26.07.07
bin mir da auch nicht soooo sicher was zur betriebsbedingten kündigung gehört. denke aber auch dass das die ordentliche kündigung ist nur halt das wir als Grund dafür nur die betriebsbedingten gründe beachten müssen ... also nicht die persönlichen/krankheit ...
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beat
am 26.07.07
Betriebsbedingte Kündigung: - aus dringenden betrieblichen Erfordernissen notwendig (keine Weiterbeschäftigung möglich) - Kündigungsgründe: a) innerbetrieblich: aus Betriebsablauf heraus b) außerbetrieblich: von außen aufs UN wirkend - AG hat zu prüfen, ob gleichwertiger oder ungleichwertiger AP nicht nur im betroffenen Betrieb sondern im gesamten UN vorhanden sein könnte -> ultima ratio (kein milderes Mittel) - ist sozial ungerechtfertigt wenn AG folgende Punkte nicht (nicht ausreichend) betrachtet: 1) Dauer Betriebszugehörigkeit 2) Lebensalter 3) Unterhaltspflichten 4) Schwerbehinderung - soziale Auswahl: AG hat Recht bestimmte AN herauszunehmen, deren Weiterbeschäftigung aus 2 Gründen im berechtigten betrieblichen Interesse liegt: Leistungsträger (besondere Fäh., Kenntnisse) oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur - Voraussetzungen einer betrieblichen Kündigung: 1) AP entfällt wegen UN-Entscheidung (Angleichung Personalbedarf an Arbeitsbedarf) 2) Weiterbeschäftigung auf freiem AP nicht möglich 3) zwischen mehreren vergleichbaren AN, die für die Kündigung in Betracht kommen ist soziale Auswahl vorzunehmen (konkrete Auswahl des zu kündigten AN nach best. sachgerechten Kriterien) 4) Interessenabwägung: Interesse AG das AV zu beenden geht vor Interesse AN das AV fortzusetzen
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frozendaiquiri
am 26.07.07
bienchen
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