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Frage an ältere Semester

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fenomen
am 29.06.06

Zitat:


Original geschrieben von Genius

Zitat:


Original geschrieben von thomas83

Hmmhh irgendwie müssen mir wohl die Schwerpunkte entgangen sein. Welche Themen hat die gute Frau denn da genau gesagt?

Danke schon mal!


Das ist nicht Dein Ernst oder??? Erst Beitrag lesen und falls dann noch nötig, posten!!! §-)


das gleiche gilt aber auch für dich,Keule!sinnlos beitrag....

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olaf
am 13.07.06
hat den jemand noch nähere einschränkungen besonders innerhalb der Kündigung erfahren. Habe keine Lust für 30 min die gesamte "kündigung" mir reinzudrücken.
Schon mal vielen Dank
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ski.ab
am 13.07.06
Hallo, ich habe folgende Info von Ihr per mail erhalten:

1. Es können alle Gesetze verwendet werden , aber ohne handschriftliche
Eintragungen
2. Es wird eine Frage geben und einen kurzen Sachverhalt. Die Fachschaft hat
alte Prüfungsunterlagen ins Netz gestellt .
3. Es gibt 3 Schwerpunkte : a ) Haftung des Arbeitnehmers
b ) Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
c ) Betriebsbgedingte ordentl. Kündigung
4. Wichtige für die Prüfung relevante Neuerungen gibt es nicht.
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olafur
am 18.07.06
Und wo find ich die alten Prüfungsfragen, die die Fachschaft ins netz gestellt hat?
:-o
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 18.07.06

Zitat:


Original geschrieben von olafur

Und wo find ich die alten Prüfungsfragen, die die Fachschaft ins netz gestellt hat?
:-o


Ich lade mal hoch, was ich an alten Prüfungsfragen auf dem Rechner habe, ist aber echt nicht viel.
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Userbild von bratwurst
bratwurst
am 20.07.06

Zitat:


Original geschrieben von olafur

Und wo find ich die alten Prüfungsfragen, die die Fachschaft ins netz gestellt hat?
:-o


unter leo.uni-leipzig.de befinden sich viele alte Klausuren, aber nur die Aufgaben, keine Lösungen.

nicht vergessen die "fachschaftsrat klausuren" als Veranstaltung hinzufügen! ;-)

p.s. mein Deutsch ist nicht gut, ich hoffe ihr mich verstehen könnt. :-P
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modepeche
am 20.07.06

Zitat:


Original geschrieben von tianti

Zitat:


Original geschrieben von Achim
Wobei ich sagen muss, dass vor einem Jahr das Tarifvertragsgesetz dran kam, was nicht als Schwerpunkt genannt wurde. Aber in der Regel stimmen die Schwerpunktangaben.


naja, das war eher eine randnotiz und sollte vermutlich die spreu vom weizen trennen. wenn 90% der punkte durch die schwerpunkte abgedeckt werden, finde ich das schon mehr als in ordnung und so ein paar überraschungsmomente darf eine klausur doch noch bereit halten, oder? wo bleibt denn sonst die spannung und der spass in der prüfungszeit?! oo-)


Haha! Nur leider gibt es wie es auch schon gesagt wurde nur 2 Fragen Du Held! ;-) Und wenn Du da auf eine gar nicht vorbereitet bist, ist das wohl nicht so gut.
Bei mir war es zweimal so (letztes und vorletztes Semester), dass wie schon erwähnt irgendwas mit dem Tarifvertragsgesetz dran kam. Und beide Male wurde es von der Klatt nicht als Schwerpunkt genannt. Beim 2. mal hat mir glücklicherweise noch einer kurz vor der Klausur diesen Tipp gegeben und ich hab mir das alles noch in 10 Minuten oder so eingeprügelt und 'ne 2,3 geschrieben. :-)

Übrigens noch ein Tipp: Verzettelt euch nicht bei der Kündigungsfrage damit, dass ihr ewig nachdenkt, oder im Gesetz schaut, wie die Rechtslage ist. Bei uns war es zweimal so, dass es keine eindeutige Antwort gab. (ob eine Kündigung rechtens oder nicht ist). Das ist nicht gefragt, sondern ihr müsst halt ein bischen rumschwafeln, warum die Kündigung rechtens sein könnte (Paragraphen nennen, die das unterstützen) und warum die Kündigung nicht rechtens sein könnte (Paragraphen nennen usw. -> damit zeigen, dass ihr das gelernt habt und ungefähr Ahnung habt). Meinung, wer vor Gericht gewinnen könnte/sollte. Könnt/solltet ihr natürlich trotzdem schreiben.
Jedenfalls war das bei uns bei der außerordentlichen Kündigung, die 2x dran kam so. Vielleicht ist das bei euch anders. Keine Garantie.
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 21.07.06
Vielen Dank für die Hinweise. Habe fürs Lernen ca. einen halben Tag eingeplant, mehr ist beim besten Willen nicht drin. Hoffen wir mal, dass es hinhaut. :-)
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cecil terwilliger
am 01.08.06
Ich denke,dass die klausur nicht so schwer sein wird wie BGB.
im 4ten semester entscheidet es sich für viele studenten wie es weitergeht, hauptstudium usw. und ich glaub Frau klatt-pawelczyk will nicht, dass manche studenten eventuell noch ein 5. semester brauchen [deswegen grenzt sie auch immer so stark ein] außerdem fällt der durchschnitt für a-recht immer besser aus als für bgb, letztes semester war es 3,8 zu 2,8... na abwarten und lernen... :Zertifikate:
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wir04igi
am 01.08.06
kann mir mal jemand sagen, ob ich für die Prüfung das BGB brauche oder ob die Arbeitsgesetze reichen????
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