@ GRAN: Nein nichts verwechseln. Die Umgliederung von einer Immobilie aus dem Sachanlagevermögen hin zu den Investment Properties erfolgt erfolgsneutral!!! Falls der Buchwert also unter dem Fair Value lag, wird der Differenzbetrag in die Neubewertungsrücklage gelegt.
@ Thommy: Bei den Investment Properties ist der Fair Value nicht gleichzusetzen mit dem Revaluation Model. Der Fair Value ist hier einfach nur der beizulegende Zeitwert. Aus diesem Grund werden die Wertsteigerungen (in der Aufgabe 5 700 TEUR) direkt als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Die Neubewertungsrücklage wird nur wie oben beschrieben im Fall der Umgliederung angetastet und ggf. als erstes aufgelöst, falls die Folgebewertung niedriger ausfällt.
Ich hoffe, ich habe es richtig und verständlich erklärt.
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