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Klausur Bilanzierung WS 10/11 1. Termin vom 16.02.2011

Userbild von master_stephan
master_stephan
am 19.03.11
Hallo,

hier könnt ihr die Klausur Bilanzierung WS 10/11 1.Termin zur Übung runterladen...

Mfg
Stephan :-)
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Userbild von master_stephan
master_stephan
am 19.03.11
Link:

http://www.uniturm.de/download/klausur-bilanzierung-ws-10-11-1.termin-vom-16.-februar-2011
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katalysator
am 27.03.11
Hallo, ich wollt fragen, ob einer so Lösungen hat für die Klausuraufgaben? Danke
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tomate
am 27.03.11
wir könne ja die ergebnisse vergleichen, wenn du willst
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fat_von_d
am 28.03.11
ich bin auch für das vergleichen der lösungen.
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Userbild von Fat_Von_D
fat_von_d
am 29.03.11
ich fang einfach mal an mit den mc-fragen.
ich gebe keine garantie dafür, dass die antworten richtig sind. nicht das mir nachher beschwerden kommen :-)

3) a,d
4) c
5) a, d und evtl b, da bin ich mir aber nicht sicher
6) b,c,d
7) c,d
8) a,b,c

was habt ihr so raus?
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Userbild von thuebi
thuebi
am 29.03.11
ich habe:
3) a,c,d (für c: siehe Skript S.170)
4) b,c
5) a, d (b nicht: Anschaffungen sind erfolgsneutral)
6) a,c,d (kleine Kapitalgesellschaften brauchen keinen Lagebericht)
7) c,d
8) a,b,c,d (zu d: wenn ich bei saldiertem Ausweis und Aktivüberhang vom Aktivierungswahlrecht keinen Gebrauch mache! Müsste man dann nicht keine latenten Steuern ausweisen)

bei 3-7 bin ich mir mittlerweile (mit Skript sicher), bei 8 d bin ich mir trotz Skript und Internet unsicher
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Userbild von Fat_Von_D
fat_von_d
am 29.03.11
na da hab ich ja voll daneben gegriffen :-/
ich habe grad die übung zu den latenten steuern durchgerechnet und da war es so, dass zum schluss geschaut wurde welcher betrag der steuern größer war.
da in der 8. aufgabe einüberhang an aktiven latenten steuern vorliegt, werden meiner meinung nach auch die aktiven ausgewiesen. also wäre
antwort a)
richtig. hunder prozentig sicher bin ich mir allerdings nicht.
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Userbild von master_stephan
master_stephan
am 29.03.11
8) c, d

Das habe ich in der Klausur zum 1. Termin angekreuzt und auch 6/6 Punkte erhalten...sicher war ich mir in der Klausur auch nicht...

Begründen würde ich es so:
Grundsätzlich ist die Bildung latenter Steuern eine Bilanzierungshilfe, die die Handelsbilanz etwas näher an die Steuerbilanz angleichen soll.
Hilfe heißt, das Unternehmen kann sie ausweisen.
Wenn man sie ansetzt dann entweder unsaldiert (sowohl aktive als auch passive latente Steuern) oder saldiert
und hier besteht dann ein Wahlrecht falls die akt.lat. Steuer > pass.lat. Steuer ist (Aktivüberhang) oder eine Passivierungspflicht wenn die pass. lat. Steuern > akt. lat. Steuern sind.

Viel Erfolg!!!
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Userbild von Fat_Von_D
fat_von_d
am 30.03.11
danke für deine hilfe :-)
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