Ich hätte eine Frage zu folgenden Fall:
K möchte im Onlinehandel 2 Schlauchboote bestellen.Beim Ausfüllen des Bestellformulars auf der den Informationspflichten im
elektronischen Geschäftsverkehr genügenden Website des V (auch die
Vertragsbestimmungen und die AGB des V stehen zum Download zur Verfügung.Am 24.02.2024 bestellt K versehentlich 4 anstatt der 2 Boote. Die Bestellung kontrolliert er nicht vor dem absenden. Auch die Auftragsbestätigung und die ordnungsgemäße Belehrung über das dem K als Verbraucher zustehende Widerrufsrecht enthalten ist, liest er nicht. Es kommt wie es kommen muss. Es werden 2 Pakete mit 4 Booten geliefert. Noch am selben Tag teilt er dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch mit, dass er sich vertippt
habe, in Wirklichkeit habe er nur zwei Schlauchboote bestellen wollen. Im Übrigen trete er wegen seines Irrtums vom gesamten Vertrag zurück. Der Sachbearbeiter meint dies sei nicht möglich. K müsse jedenfalls die tatsächlich gewünschten zwei Boote abnehmen und im Übrigen die Portokosten für die Hin- und Rücksendung der anderen beiden Boote übernehmen. Drei Wochen später sendet K dennoch alle vier (ungebrauchten) Schlauchboote unter Hinweise an V zurück.
Die Fallfrage lautet: Kann V von K die Zahlung von 199,98 € für zwei Schlauchboote und den Ersatz der
Portokosten verlangen?
Ich steh bei dem Fall irgendwie auf dem Schlauch und finde keine Agl. Hätte jemand einen Tipp für mich.
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