StudentInnen in der Stadt
Kurios: Uni verklagt Student, weil er sein Studium zu schnell absolvierte |
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uniturm-team
am 03.07.12
Bei manchen Sachen kann man eigentlich nur den Kopf schütteln. Die FOM, private Hochschule für Ökonomie und Management (Hauptsitz Essen) hat ihren ehemaligen Studenten Marcel Pohl auf eine 3000 Euro-Nachzahlung an Studiengebühren verklagt. Grund: Der 21-Jährige hatte neben seiner Bank-Ausbildung parallel an der FOM studiert und das in Rekordgeschwindigkeit. Anstatt der Regelstudienzeit von 9 Semestern machte er seinen Abschluss in nur 20 Monaten. Dennoch soll er nun für einen Teil der Regelstudienzeit Studiengebühren nachzahlen (ca. 3000 Euro), die er gar nicht studiert hat. Die FOM sieht ihre Studiengebühren scheinbar als Komplett-Preis für den Studiengang, unabhängig davon, wie lange man wirklich braucht, um das Studium abzuschließen. Das wurde Marcel Pohl nun zum Verhängnis, denn er zahlte (logischerweise) nur für die Zeit, die er tatsächlich studierte. Während seines 20-monatigen Studiums bestand er knapp 60 Prüfungen und schloss schließlich mit einem Notendurchschnitt von 2,3 sein Studium erfolgreich ab. Die zeitgleich zu besuchenden Vorlesungen und Seminare teilte er sich mit seinen Kommilitonen auf. Nach jeder Veranstaltung wurde dann fleißig nachgearbeitet. Doch statt Anerkennung für diese Leistung erntete Pohl die Anklage und das obwohl die FOM die Studienverkürzung genehmigt hatte und er schon seit August 2011 offiziell exmatrikuliert ist. Morgen, am 4. Juli 2012, wird der Fall vor dem Amtsgericht Arnsberg entschieden.
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trillian
am 03.07.12
Ich find das nun nicht so tragisch, ist doch logisch, daß für die gesamte Zeit kalkuliert wird. Find ich jetzt nicht so skandalös *gähn*
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anonym
am 03.07.12
Wenn ich länger studiere muss ich auch mehr bezahlen, da heißt es auch nicht, dass die Regelstudienzeit der Komplettpreis ist.
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trillian
am 03.07.12 Zitat:Wenn ich länger studiere muss ich auch mehr bezahlen, da heißt es auch nicht, dass die Regelstudienzeit der Komplettpreis ist. Dann nimmst du aber mehr als den _kalkulierten_ Umfang in Anspruch. Regelstudienzeit ist halt angesetzt, aber ich würde vermutlich keinen solchen Wirbel machen sondern eher bewerben, daß der Absolvent von meiner Hochschule kommt. Werbung (neg. wie pos.) hat jedoch einen positiven Effekt. Das ist bewiesen.
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trillian
am 03.07.12 Zitat:Ich finde es schon heftig. Wenn es in den AGB steht sage ich ok, dann ist richtig. Aber dann würden die auch den vollen Preis verlangen und nicht nur anteilig. Von daher bin ich mal auf das Ergebnis gespannt. Aber so einen Abschluss in der Zeit verdient auf jeden Fall Respekt 3.000 Euro Semestergebühren? Wieviel früher soll das denn gewesen sein? Edit: Da oben stehts ja 20 Monate ca. 2 Jahre von 4,5. Also 600 Euro pro Semester. Ihr müßt immer bedenken, daß der Hochschule das Geld dann wirklich fehlt. Bei den Längerstudierenden legt sie denke ich IMMER drauf. Uns wurd gesagt, daß der Fachbereich quasi mit jedem Semester über Regelstudienzeit miese macht. Der Beitrag decke das nicht ab. Sind bei uns ja auch geschätzt über 50 % fürs Ticket (das ich nicht nutze bzw. nutzen kann, soll ich das dann auch nicht zahlen?). Gleiches Prinzip ; ).
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anonym
am 03.07.12
Deshalb gibt es ja in der Regel an jeder Uni zusätzlich noch Langzeitstudiengebühren. Die sind unabhängig von den normalen Studiengebühren. Zitat:Werbung (neg. wie pos.) hat jedoch einen positiven Effekt. Das ist bewiesen. Haben kann, nicht haben muss. Es sind schon Unternehmen aufgrund negativer Berichterstattung pleite gegangen, siehe Müller Brot vor einigen Wochen oder Monaten.
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trillian
am 03.07.12
Bei uns gibts die glaub ich nicht?! Keine Ahnung.
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esor
am 05.07.12
Urteil wurde vertagt -> http://www.facebook.com/fom/posts/458794757471580?_fb_noscript=1click me
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missjacky
am 20.08.12
Er musste die kompletten Studiengebühren bezahlen, das hat das Amtsgericht Arnsberg am 18.7.12 entschieden. Die Privaten Studiengebühren sind im Gegensatz zu den „Semesterbeiträgen“ öffentlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter Gesamtpreis für das Studium.
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