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Habe ich Anrecht auf elternunabhängiges Bafög?

Userbild von BlackMamba2
blackmamba2
am 31.10.12
<p>Hallo, ich studiere seit diesem Semester. Ich frage mich jetzt ob ich elternunabhängiges <a href="http://www.uniturm.de/magazin/finanzen/bafoeg-faq-alle-fragen-und-antworten-1032">Bafög</a> bekomme. Für mich ist das Bafög sehr wichtig. Ohne Bafög werde ich nicht weiter studieren können. Elternabhängiges Bafög werde ich nicht bekommen, da meine Eltern zu viel verdienen. Ich habe bereits eine Ausbildung von 2 1/2 Jahren gemacht und 3 Jahre gearbeitet. Reicht das aus? Laut meinen Infos muss ich insgesamt auf 6 Jahre kommen, d.h. wenn die Ausbildungszeit kürzer ist, dann muss die Berufserfahrung dementsprechend länger sein.<br /><br />
Was ist mit dem Vermögen? Ich habe ein Auto (Zeitwert laut DAT: ca. 4.000 Euro). Muss ich den Zeitwert des Autos von einer Fachwerkstatt bescheinigen lassen? Das kostet knappe 60 Euro (zu viel Geld für einen Studenten...) In der DAT-Internetauswertung ist der individuelle Zustand des Fahrzeugs nicht berücksichtigt. Nur die Daten: erstzulassung, Km-stand usw.<br /><br />
Vor ca. 1 Jahr habe ich mal richtig viel Geld gehabt. Mehrere Tausend Euro. Dieses Geld habe ich jedoch nicht mehr. Ich habe es fürs Leben ausgeben müssen. Dafür gibt es aber keine bzw. kaum Belege die zeigen für was ich das Geld ausgegeben habe. Wird das Bafög amt dies zurückverfolgen und für diesen Zeitraum Belege fordern?<br /><br />
Desweiteren würde mich interessieren welche Gegenstände als "Vermögen" berechnet werden?<br />
Mein PC, meine Kamer, mein Handy????<br />
 </p>

<div class="quote">Was gilt als Vermögen? Bevor man sich nun auf die Suche macht, um die Höhe des Vermögens zu ermittelt, sollte erst einmal festgestellt werden, was überhaupt als Vermögen im Sinne des BAföG angesehen wird.<br />
Hierzu schreibt § 27 BAföG zum Vermögensbegriff, dass alle beweglichen und unbeweglichen Sachen (körperlichen Gegenstände im Sinne des § 90 BGB) sowie Forderungen und Rechte als Vermögen angesehen werden. Hiervon sind Gegenstände und Forderungen ausgenommen, die der Antragsteller aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann. Dieser Fall tritt ein, wenn auf den Gegenstand oder die Forderung beispielsweise ein gesetzliches Veräußerungsverbot oder eine Verpfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorliegt. Die Nicht-Verwertbarkeit muss also gesetzlich festgestellt werden. Es reicht nicht aus, dass der Eigentümer/ Antragsteller diesen Gegenstand bzw. Forderung nicht verwerten will. Hierbei scheidet das rechtsgeschäftliche Veräußerungsverbot gemäß § 137 BGB aus.<br /><br />
Anrechenbares Vermögen ist demnach: Gegenstände (beweglich oder unbeweglich) Immobilien (bei Eigennutzung und angemessener Größe freizustellen) Barvermögen Mietsicherheit (kann als Härtefall nach § 29 Abs. 3 BAföG freigestellt werden) Forderungen gegenüber Dritten Sparvermögen Bausparverträge Lebensversicherungen Wertpapierguthaben (mit Wertbestimmung zum Zeitpunkt der Antragstellung) Geschäftsanteile Patentrechte Verlags- und Urheberrechte etc.</div>

<p><br /><br />
liebe Grüße</p>

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anonym
am 01.11.12
<p><br /><br />
Nein, dein Vermögen vor einem Jahr spielt keine Rolle. Lediglich die ein oder zwei Monate vor der Antragstellung werden soweit ich weiß berücksichtigt.</p>
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Userbild von Trillian
trillian
am 02.11.12
Wenn du die Infos hast, dann sind die doch eindeutig.

Ansonsten - wenn du wirklich studieren willst, würd ich über eine Finanzierung über deine Hausbank nachdenken. Sowas würde ich aber nur machen, wenn ich gaaanz unbedingt studieren will und nicht als Langzeitstudent Schulden anhäufle!

Was studierst du und mit welcher Regelstudienzeit?

Die Eltern meines Freundes haben ihm damals monatlich 500 Euro als zinsloses Darlehen gewährt, die zahlt er nun nach abgeschlossenem Studium zurück. Ginge das nicht? Die haben übrigens derer 3 Kinder und es geht nur der Vater arbeiten aber es funktionierte trotzdem mit der montlichen Unterstützung. Mein damaliger Freund bekam 550 Euro, weil die Eltern laut Gesetz noch unterhaltspflichtig waren. Mutter hat auch nicht gearbeitet. Ich sag ja nun nicht, daß man dirs Geld in den Rachen werfen soll aber zumindest als zinsloses Darlehen und evtl. kleiner Nebenjob müßten doch gehen, oder?

Ich würd mir halt vorher Gedanken über die Finanzierung machen... auf diesem Weg ist das arg blauäugig (finde ich). Nicht falsch verstehen ;-) ...

Ich hab damals auch rechnen und schaun müssen, wie das geht. Aber ich wußte es, bevor ich angefangen habe zu studieren! Jetzt bist du dran und mußt halt schauen, wie du dich drehst.
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Userbild von Trillian
trillian
am 02.11.12
Achja, PC und Handy sind faktisch nix mehr wert, es sei denn, sie sind ne Woche alt! SOwas verliert unheimlich schnell an Wert. Der PC ist wahrscheinlich nur noch nen Kasten Bier wert, wenn man Komponenten betrachtet, Neuwert, Alter usw.
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nerdie
am 06.11.12
mein freund wollte auch elternunabhängiges bafög haben. er hatte aber leider 2 wochen weniger als 6 jahre gearbeitet und schon haben sie sich quer gestellt.
so wie ich das lese fehlt dir ein halbes jahr, dürfte also schwer werden
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