StudentInnen in der Stadt
Einklagen an der HAW - Bachelorstudium - Erstsemester oder Quereinstieg |
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surftilldawn
am 20.02.15 Moin Leute,
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mwxwm
am 05.11.15
Die Möglichkeit sich "einzuklagen", habe ich noch nicht gehört. Dass du gegen gewisse Entscheidungen der Hochschule klagen kannst, z.B. dass etwas nicht zu Recht bewertet worden ist (auch schwer, falls kein Vergleich da ist) sollte gehen und zwar beim Verwaltungsgericht. Der übliche Weg ist in diesem Fall, dass du dich als Erstsemester bewirbst und dann deine bestandenen Fächer anerkennen lässt. Falls du mit der Entscheidung der Anerkennung nicht zufrieden bist und denkst, dass du die Argumentation des Profs widerlegen kannst auf rechtlich gültiger Basis, so kannst du dies einem Anwalt vorschlagen und dir noch einmal dessen Rat anhören. (Ist immer schwer!) Viel Erfolg, auch wenn die Antwort spät kam!
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egjppkunql
am 07.11.15
Einklagen ist lame.
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