"2013 dürfen Minijobber bis zu 450 EUR im Monat verdienen. Neu ist auch der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung für alle neuen Minijobber und für „alte“ Minijobber, deren Lohn nach dem 1.1.2013 auf mehr als 400 EUR erhöht wird." http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/minijob-2013-das-sind-die-neuen-regelnQuelle
Was gilt für Studenten? Müssen diese ebenfalls diesen Eigenbetrag leisten oder sind Studenen von dieser Regelung ausgenommen?
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blackpantha88
am 29.01.13
mh, ich weiß nur, dass die Regelung nicht für Bafögempfänger gilt. Die dürfen weiterhin nur 400 dazu verdienen
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mutinu
am 29.01.13
Und die, die kein Bafög mehr kriegen?
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wasa75
am 29.01.13
Wenns kein Bafög mehr gibt, kann einem doch keiner untersagen, wieviel man arbeitet und verdient?!
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blackpantha88
am 30.01.13
bei denen, die kein Bafög bekommen ist eh wurscht, denn da gibts den Werksstudentenstatus, da gehts bis dato bis 700 Euro und wenig Abgaben. ^^