Richtig so. Schließlich wird auch alles von der Gemeinschaft bezahlt, was BWLer und Architekten so verzocken.... und da gehts nicht um 404€ sondern um Milliarden
=> http://www.welt.de/wirtschaft/article154751032/Es-ist-etwas-passiert-was-im-Bau-nie-passieren-darf.html "Der an einem Asperger-Syndrom leidende Düsseldorfer....(...)"
Demnach möglicherweise nur bedingt Geschäftsfähig etc.
mit gutem Anwalt kann er dann die Kohle sogar zurückholen etc. etc.
Vielleicht gewährt das Amt ja solange die Grundsicherung bis Rechtsstreit abgeschlossen ist (beim "Elternunterhalt" bspw. ganz übliches vorgehen...... der von dir verlinkte Text enthält zu wenig Informationen für eine abschließende Beurteilung..... durch die fehlende Angabe eine Gerichtsaktenzeichens etc. wird die Informationsquelle auch nicht nachvollziehbarer und glaubwürdiger. Im Internet steht viel Müll. Ich las kürzlich erst, dass die Erde noch immer eine Scheibe sei und alles andere wäre amerikanische Propaganda........ kam vermutlich aus ähnlicher Quelle wie deine Informationen.
GERICHT SAGT: "Die 35. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hob den Bescheid auf, der die Ersatzpflicht feststellte. Eine Ersatzpflicht setze voraus, dass ein innerer Zusammenhang zwischen der Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit und der Zahlung von Leistungen an den Kläger bestehe. Der Kläger habe das Geld nicht deswegen ausgegeben, um Bedürftigkeit zu erzielen. Ein "luxuriöser Lebensstil" erfülle diese Voraussetzungen nicht. Grundsätzlich sei jeder berechtigt, mit seinem Vermögen nach eigenem Gutdünken umzugehen."
Nach unten und nach Kranken treten ist immer leicht!
LESEN HILFT!