Ein Hamburger http://www.uniturm.de/unterlagen/rechtswissenschaft-684Jura-Student soll mittels einer Spy Clock (Wecker mit Mini-Kamera) eine mündliche Abschlussprüfung sowie die daran anschließende Beratung der Prüfungskommission mitgeschnitten haben, um sich daraus Vorteile für das eigene Examen zu erschleichen.
Wegen der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ steht der 30-Jährige nun seit 24.04.2014 vor Gericht. Zum Prozessauftakt bestritt er die Vorwürfe und gab an, die Spy Clock einem Bekannten ausgeliehen zu haben. Unglücklicherweise seien ihm jedoch sowohl der Name wie auch die Kontaktdaten desselben unbekannt.
Laut Zeugenaussage eines Dozenten hat der Student jedoch bereits bei einer früheren Prüfung die er als Zuschauer besuchte (teilweise sind Zuschauer in den Prüfungen zugelassen, jedoch finden die Beratungen der Kommission sowie die Notenverkündung nicht öffentlich statt) die Gelegenheit genutzt, um die entsprechende Spy Clock im Prüfungsamt zu deponieren. Einige Zeit nach dem Vorfall hat er dann selbst sein Examen erfolgreich abgelegt.
Der Fall hat schon jetzt weitreichende Konsequenzen für den Mann. So verlor er aufgrund der Ermittlungen seine Referendariatsstelle in Schleswig-Holstein. Anfang Mai wird der Prozess vor dem Hamburger Amtsgericht fortgesetzt.
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