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ePost

Userbild von Anonym
anonym
am 20.07.10
Hallo,
ein kleiner Thread zum ePost- Artikel auf http://www.unideal.de/allgemein/der-e-postbrief-und-seine-vor-und-nachteile-8929Unideal.

Auf der Seite der Deutschen Post steht die ePost ist verbindlich, aber da steht eben nicht rechtsverbindlich. Ein ePost- Brief kann schließlich nicht unterschrieben werden, da steht dann der übliche Satz "das ist ein maschineller Ausdruck und ohne Unterschrift gültig". Ist er das tatsächlich, beispielsweise bei Kündigungen, wo ja eine Unterschrift erforderlich ist? Weiß das jemand? ;-)

Ob ein Brief als Mail oder ausgedruckt als Brief gesendet wird, hat (außer beim Einschreiben) übrigens keine Auswirkung auf den Preis.
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Userbild von miss_s
miss_s
am 20.07.10
Tja, gute Frage. Die Deutsche Post sagt ja, dass man auch Verträge abschließen kann. Wenn Verträge, dann ja auch Kündigungen.
In solchen Fällen sollte man aber m. E. immer auf Nummer sicher gehen, das heißt: Dokument ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben, einscannen und dann abschicken. Oder, im Falle einer Kündigung: Unterschrift einscannen und im Dokument einfügen.
Durch das Postindent-Verfahren wird das nochmal abgesichert, so dass es keinen vernünftigen Grund gibt, dass so eine Kündigung nicht rechtsgültig sein sollte. Zumindest meiner Meinung nach.
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Userbild von Schlachtruf
schlachtruf
am 20.07.10
Da sich bis jetzt noch kein angehender Anwalt geäußert hat, spekuliere ich mal darauf, dass die Unterschrift erforderlich ist. Ohne geht in Deutschland nämlich nicht viel. Wie will man sonst beweißen, dass jemand die Kündigung wirklich selbst verfasst oder zumindest zugestimm hat?
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Userbild von Anonym
anonym
am 20.07.10
Dadurch dass sie über ePost geschickt wird, weiß man zumindest mit Sicherheit, wer der Absender ist. Beim Brief weiß man das nicht (kann ja jeder den Absender drauf schreiben), daher ist eine Unterschrift nötig. Daher ist meiner Meinung nach, rein vom Sinn und Zweck, keine Unterschrift nötig. Aber deshalb muss das ja rechtlich noch lange nicht so sein.

Und eine eingescannte Unterschrift soll gültig sein? Das kann ja dann in der Tat auch jeder machen. ;-)
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Userbild von miss_s
miss_s
am 20.07.10
Okay, hab mich nochmal damit beschäftigt:

Verbindlich heißt rechtsverbindlich. Die Emails, die mit E-Post verschickt werden, sind digital signiert und damit rechtsgültig.

Du bist dafür verantwortlich, dass niemand deinen Account missbraucht.
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Userbild von Schlachtruf
schlachtruf
am 20.07.10
Beim onlinebanking stellt die TAN die Unterschrift dar. Ob das hier ähnlich angewendet wird? Scheint ja ehr noch ein Pilotprojekt zu sein.
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Userbild von Anonym
anonym
am 27.07.10
(1) Anmelden auf epost.de
(2) Man bekommt eine Handy- Tan zugeschickt, diese eingaben
(3) Man bekommt per Post einen Registrierungscode zugeschickt
(4) Den online und alle persönlichen Daten nochmals eingeben
(5) Man bekommt eine Handy- Tan zugeschickt, diese eingaben
(6) Man erhält einen Coupon, den ausdrucken und in der Post- Filiale vorlegen (wird mit Personalausweis abgeglichen)
(7) Man wird freigeschaltet

Ganz einfach also. :-D
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Userbild von Schlachtruf
schlachtruf
am 27.07.10
Und diese ganze Prozedur soll Manipulation verhindern? ^^
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Userbild von Anonym
anonym
am 29.07.10
Naja, das einzig wichtige ist eigentlich das PostIdent- Verfahren, wo man seinen Ausweis in der Postfiliale vorzeigen muss um zu zeigen, dass man der ist, der man zu sein vorgibt. Das ist notwendig, um den ganzen Dienst (rechts)verbindlich nennen zu können.
Das andere sind halt Ablenkungsmanöver. :-D
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Userbild von Anonym
anonym
am 16.08.10
Mittlerweile habe ich es übrigens geschafft. :-D

Bisschen seltsam ist das ganze schon aufgebaut. Wenn man die oben beschriebene Prozedur endlich durchlaufen hat, hat das Nurzerkonto den Status "Identitätsnachweis: Normal". Wenn man sich dann zum dritten Mal [sic!] eine TAN per SMS zuschicken lässt und diese eingibt, erreicht man den Status "Hoch".
Wenns dreimal klappt, dann muss es ja stimmen! :-D
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