Hallo Rubin,
meiner Erfahrung nach (meist von der andern Seite) kümmert sich eBay nicht um solche Fälle. Mehr als eine negative Bewertung wirst du von dieser Seite wohl nicht zu fürchten haben. Und selbst dann kannst du dich noch mit dem Verkäufer einigen, dass er sie zurücknimmt, z.B. wenn du im Gegenzug den Kaufpreis zahlst.
Aus juristischer Sicht ist es so, dass der Käufer einer Konzertkarte grundsätzlich gem. §§ 433 II, 453 I BGB verpflichtet ist die Ware zu bezahlen und abzunehmen.
Ist das Konzert einst vorbei ergibt sich die gleiche Pflicht aus § 326 II 1 i.V.m. §§ 433 II, 453 I BGB oder aus §§ 280 I, III, 281 I, II BGB.
Hätte der Verkäufer die Karten anderweitig veräußern können (dazu hätte ihm zunächst klar sein müssen, dass der eigentliche Käufer die Karten nicht abnehmen wird) muss er sich den Preis den er dabei hätte erzielen können anrechnen lassen (§ 326 II 2 oder § 254 I BGB). Der Käufer trägt dafür die Beweislast!
In einem Satz gesagt: Du wirst die Karten wohl bezahlen müssen.
Wegen 23€ wird der Verkäfer aber vernünftigerweise nicht gleich zum Gericht oder Anwalt rennen.
Mein Rat: Vergiss das Juristische und einige dich mit dem Verkäufer.
Viel Glück!
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