StudentInnen in der Stadt

Userbild von coldhart7
Userbild von Cain_Bock
Userbild von bojo2112jon
Userbild von Sbveinbo
Userbild von SuperHanna
Userbild von prozac
Userbild von david.iec
Userbild von katrin.iec
Userbild von ErsteNachhilfe.de
Userbild von Escher

eBay Kauf - verpennt

Userbild von Anonym
anonym
am 17.12.10
erledigt
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Anonym
anonym
am 17.12.10
Du bist verpflichtet den Artikel abzunehmen bzw. zumindest zu bezahlen. Was juristisch passiert, wenn du dies nicht tust, weiß ich nicht (Vertragserfüllung … steht irgendwo im BGB). Bei Artikeln die man noch einmal neu reinsetzen kann, ist das ganze ja auch nicht so schlimm. Bei termingebundenen Artikeln wie Konzertkarten, entsteht dem Verkäufer ja ein Verlust. Daher wird er sicherlich Anspruch auf Erfüllung (23€ haben) haben. Aber ob jemand 23€ juristisch durchsetzen wird … .

Du wirst dann eine negative Bewertung erhalten, dass deswegen der Account gesperrt wird, glaube ich nicht einmal
Einloggen um zu antworten.
Userbild von ttronic
ttronic
am 18.12.10
Hallo Rubin,

meiner Erfahrung nach (meist von der andern Seite) kümmert sich eBay nicht um solche Fälle. Mehr als eine negative Bewertung wirst du von dieser Seite wohl nicht zu fürchten haben. Und selbst dann kannst du dich noch mit dem Verkäufer einigen, dass er sie zurücknimmt, z.B. wenn du im Gegenzug den Kaufpreis zahlst.

Aus juristischer Sicht ist es so, dass der Käufer einer Konzertkarte grundsätzlich gem. §§ 433 II, 453 I BGB verpflichtet ist die Ware zu bezahlen und abzunehmen.
Ist das Konzert einst vorbei ergibt sich die gleiche Pflicht aus § 326 II 1 i.V.m. §§ 433 II, 453 I BGB oder aus §§ 280 I, III, 281 I, II BGB.
Hätte der Verkäufer die Karten anderweitig veräußern können (dazu hätte ihm zunächst klar sein müssen, dass der eigentliche Käufer die Karten nicht abnehmen wird) muss er sich den Preis den er dabei hätte erzielen können anrechnen lassen (§ 326 II 2 oder § 254 I BGB). Der Käufer trägt dafür die Beweislast!
In einem Satz gesagt: Du wirst die Karten wohl bezahlen müssen.
Wegen 23€ wird der Verkäfer aber vernünftigerweise nicht gleich zum Gericht oder Anwalt rennen.

Mein Rat: Vergiss das Juristische und einige dich mit dem Verkäufer.

Viel Glück!
Einloggen um zu antworten.