Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) für Gewinnspiele - Einlösen von Punkten auf Uniturm.de
Die Pharetis GmbH (Pharetis) bietet auf seiner Uniturm.de-Website Gewinnspiele an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.
§ 1 Gewinnspiel
(1) Die Gewinnspiele werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem der angemeldete Nutzer seine virtuellen und für verschiedene Aktionen erhaltenen Punkte gegen Sofortgewinne „einlöst“ oder gegen virtuelle Lose für einen Preis eintauscht. Er nimmt mit dem Klick auf die Buttons „Einlösen“ bzw. „Los ziehen“ und einer darauffolgenden Bestätigung an der jeweiligen Aktion teil.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben bei erfolgreichem Gewinn während des Abwicklungsdialoges der Wahrheit entsprechen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Pharetis das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt Pharetis bzw. deren jeweiligen Partnern.
(2) Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von Pharetis sowie deren Partnern festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich verfällt der Gewinn.
(3) Die Gewinner werden von Pharetis schriftlich, in elektronischer Form, benachrichtigt und auf www.Uniturm.de, und/oder den Seiten der Partner können sie namentlich, Username oder Vorname, veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Pharetis ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Partner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen, sofern der Preis nicht von Pharetis übermittelt werden kann.
(4) Es gibt Sofortgewinne, diese sind durch den Button „einlösen“ gekennzeichnet. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Es unterliegt der Pharetis, die Abwicklung und Übermittlung des Preises zu gestalten. Der Gewinner hat kein Recht auf seinen Gewinn. Sieht die Pharetis sich nicht in der Lage die Gewinne den Gewinnern zu übermitteln besteht kein Recht auf Inanspruchnahme seitens der Gewinner. Ansprüche gegen Pharetis sind ausgeschlossen.
(5) Es gibt Lose für Preise. Haben mehrere Teilnehmer ein oder mehrere Lose für einen Preis gezogen, in dem sie auf den Button „Los ziehen“ geklickt haben, entscheidet der Zufall über den Gewinner. Der Gewinner wird von der Pharetis ermittelt. Auch hier gilt, sieht die Pharetis sich nicht in der Lage die Gewinne den Gewinnern zu übermitteln besteht kein Recht auf Inanspruchnahme seitens der Gewinner. Ansprüche gegen Pharetis sind ausgeschlossen.
(6) Im Falle eines KFZ-Gewinns wird dem Gewinner der für die Auslieferung zuständige KFZ-Händler genannt. Wird das KFZ nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, etc.) trägt der Gewinner.
(7) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung über einen Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter setzt sich mit dem Gewinner in Verbindung, sobald er die Daten von Pharetis erhalten hat. Die Reise muss zu den vom Reiseveranstalter festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn mehr. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) hat der Gewinner zu tragen. Des Weiteren trägt er auch sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.
(8) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
(9) Hat der Nutzer einmal auf den Button „Einlösen“ oder „Los ziehen“ geklickt und dies noch einmal bestätigt, kann es nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Teilnehmer kann nur über die üblichen Mitteilungsformen die Pharetis informieren, dass er vom Sofort- oder möglichen Gewinn ausgeschlossen werden soll.
(10) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an Pharetis zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Pharetis behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Pharetis insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann Pharetis von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf die Registrierung existiert nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Pharetis die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich Pharetis, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Erhobene Daten werden innerhalb der Unternehmensgruppe sowie von Kooperationspartnern ausschließlich zu Marktforschungszwecken genutzt.
(3) Alle für ein Gewinnspiel notwenigen sensiblen persönlichen Daten für und bei Dritten werden nach Abschluss einer Aktion gelöscht.
§ 7 Haftung
(1) Die Pharetis GmbH wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus den vorliegenden Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Für Rechts- und/oder Sachmängel an den von Kooperationspartnern gesponsorten Gewinnen haftet Pharetis nicht.
(2) Pharetis haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie für die sich hieraus ergebenden Folgen für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels.
(3) Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Kooperationspartner zu richten, der die Gewinne herausgibt.
(4) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Kontaktaufnahme seitens Pharetis mit den Gewinnern erfolgt über die Seite Uniturm.de oder per E-Mail.
(5) Pharetis haftet nur für Schäden, welche von Pharetis oder einem seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. In diesem Fall haftet Pharetis jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Pharetis haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind.
(6) Pharetis haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von Pharetis (deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
(7) Die vorhergehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt.
(8) Soweit die Haftung von Pharetis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Pharetis.
(9) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.
§ 8 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Pharetis GmbH.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
(3) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Pharetis ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Pharetis ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
(5) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: 22.01.2021