Exmatrikulation was ist das?
Das Studium beginnt zunächst mit der Ausstellung eines Studentenausweises und noch viel wichtiger der Matrikelnummer. Die Matrikel ist das Personenverzeichnis einer Universität. Durch die zugewiesene Nummer bist du eindeutig in dem System der Hochschule als Studierender vermerkt. In Prüfungen sowie jeglichen Hochschulangelegenheiten solltest du diese Nummer immer parat haben.
Die Exmatrikulation ist die Streichung aus dem Personenverzeichnis und markiert damit das Ende eines Studiums. In der Regel folgt dieser Beschluss, nachdem alle Prüfungen erfolgreich absolviert wurden. Somit ist eine Exmatrikulation nicht unbedingt etwas Negatives. Doch wenn der Bescheid zu Beginn des vierten Semesters in deinem Briefkasten landet und du gerade wieder in die Vorlesungszeit eingestiegen bist, dann liegen andere Gründe vor.
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Gründe einer Exmatrikulation
Es gibt zwei ordentliche Wege der Exmatrikulation. Entweder erfolgt sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem du deine letzte Prüfung erfolgreich absolviert hast. Zum anderen wirst du auf eigenen Antrag exmatrikuliert, wenn du selbstständig das Studium beendest oder die Hochschule wechselst. Darüber hinaus gibt es einige Arten der Zwangsexmatrikulation, wenn ein Fehlverhalten deinerseits vorliegt:
BEACHTE: Bei einem Hochschulwechsel muss eine Exmatrikulation bei deiner jetzigen Hochschule erfolgen. Exmatrikuliere dich erst, wenn dein neuer Studienplatz feststeht. Anderenfalls musst du dich erneut dem Auswahlverfahren deiner Universität unterziehen.
1. Nicht ordnungsgemäß zum neuen Semester zurückgemeldet
Ein typisches Problem ist die Rückmeldung vor jedem neuen Semester. Die Rückmeldung bestätigt, dass du dein Studium weiterführen möchtest. Häufig wird in diesem Zusammenhang der Semesterbeitrag von dir gefordert. Mit der fristgerechten Überweisung des Beitrags wird dir eine erneute Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt. Du bist somit für ein weiteres Semester Student.
Verpasst du die Fristen deiner Hochschule oder zahlst zu wenig Semesterbeitrag folgt die Exmatrikulation.
In jedem Falle solltest du die Webseite deiner Hochschule zum Thema Rückmeldung im Auge behalten. Änderungen der Fristen, Beitragserhöhungen oder veränderte Überweisungsdaten sind nicht selten. Zudem hat jede Hochschule eigene Richtlinien. Informiere dich deswegen vorher und markiere die Fristen in einem Kalender.
2. Eine erforderliche Leistung wurde endgültig nicht erbracht
Eine Prüfung nicht zu bestehen, ist nicht der Rede wert. Wenn aber zu viele Versuche nicht zum gewünschten Ergebnis (in dem Fall das „Bestanden“) geführt haben, folgt die unumgängliche Exmatrikulation.
Wie viele Versuche du für das Bestehen einer Prüfung bekommst, hängt von der Prüfungsordnung ab. Generell sind es aber meistens zwei oder drei Versuche je Prüfung. Am besten kommt dieser Grund für Exmatrikulation erst gar nicht zustande. Denk an eine gute Prüfungsvorbereitung, sodass du nicht schon vor der Regelstudienzeit dein Studium beenden musst.
3. Keinen geforderter Leistungsnachweis erbracht - du studierst zu lange
Einige Bundesländer oder spezielle Hochschulen gehen gegen Dauerstudenten oder Scheinstudenten vor, in dem man Leistungsnachweise einzureichen hat. Werden 2 Jahre keine Leistungspunkte gesammelt, dann wird man exmatrikuliert. Selbiges zählt für die Dauer eines Studiums. Nach den individuellen Prüfungsordnungen kann es vorkommen, dass eine maximale Anzahl an Semestern vorgegeben ist. Studierst du länger als vorgeschrieben, musst du leider ebenso die Hochschule verlassen. Schaue dafür in den Prüfungsordnungen und informiere dich z. B. bei deiner Studienberatung, wie zu reagieren ist.
4. Gewalt(androhung) gegenüber Hochschuleigentum, Kommilitonen oder Störung von universitären Veranstaltungen
Wer stört, fliegt raus! Jegliche Form von Gewalt, Gewaltandrohung oder Störung universitärer Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Die Hochschule ist ein Ort des Bildungsaustauschs. Respekt vor dem Eigentum anderer sowie ein rücksichtsvoller Umgang mit deinen Kommilitonen sollte allgemeiner Konsens sein. Anderenfalls wird dir die Exmatrikulation nach Hause geschickt.
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Ist eine Aufhebung der Exmatrikulation möglich?
Der Exmatrikulationsbescheid im Briefkasten heißt noch lange nicht, dass das Ende deines Studiums besiegelt wurde. Hast du dir nichts zuschulden kommen lassen oder einfach nur die Rückmeldefrist verpasst, dann kannst du die Exmatrikulation noch abwenden. Hilft das alles nichts und du bist davon überzeugt, dass die Exmatrikulation nicht rechtens ist, kann juristischer Beistand dir weiter helfen.
• Ordentliche Rückmeldung
Hast du soeben die Frist zur Überweisung des Semesterbeitrages verpennt, kannst du den Betrag unter Umständen nachzahlen. Gängige Praxis vor der endgültigen Exmatrikulation ist die Zusendung einer Mahnung und zusätzliche Vergabe einer harten Frist. Erst nachdem diese Frist abgelaufen ist, musst du mit dem Schlimmsten rechnen.
• Endgültig nicht bestandene Prüfung anfechten
Lies zunächst die Prüfungsordnung und vergewissere dich über deine Chancen und Möglichkeiten. Wurde dir aufgrund einer vermeintlich endgültig nicht bestandenen Prüfung eine Exmatrikulation ausgestellt, hast du mehrere Möglichkeiten eine solche Bescheinigung anzufechten. Die objektiv einfachste ist die Prüfungseinsicht. Nimm die Termine zur Begutachtung deiner Leistungen war. Nicht jeder ist perfekt. Womöglich hat sich dein Dozent selbst vertan und dir stehen eigentlich um einiges mehr Punkte zu als dir angerechnet wurden.
Weiterhin kannst du versuchen, einen Härtefallantrag zu stellen. Dadurch kann dir ein zusätzlicher Wiederholungstermin gewährt werden.
Exmatrikulation für ein Semester?
Deinen Traumstudienplatz hast du bekommen. Doch jetzt hast du dich wieder umentschieden, willst die Welt sehen oder ein Krankheitsfall in deiner Familie verhindert dein Studium? Jetzt liegt es nahe, auf Antrag eine Exmatrikulation einzureichen. Aber Vorsicht! Mit der Exmatrikulation wird dir das Semester als 1. Fachsemester angerechnet, sodass du nach erneuter Einschreibung nicht mehr als Erstsemester giltst. Für einen BAföG Antrag könnte sich das negativ ausüben. Gleichfalls betreffen dich auch Leistungsnachweise und Fristen.
Eine Exmatrikulation für ein Semester ist also nicht der beste Start ins Studium. Einige Hochschulen bieten für diesen Fall eine ausreichende Frist zur Rücknahme der Einschreibung an. Umgehend solltest du dich bei deiner Studienberatung melden, denn nicht jede Universität erlaubt die nachträgliche Ausschreibung.
Die bessere Alternative ist ein Urlaubssemester, welches nicht als Fachsemester angerechnet wird. Jede Hochschule besitzt unterschiedliche Immatrikulationsordnungen und Beurlaubungsgründe sowie Fristen. Die jeweiligen Regelungen entnimmst du am besten den Informationsseiten der Hochschule.
Welche Möglichkeiten nach der Uni Exmatrikulation?
Folgte aufgrund deiner Leistungen eine Zwangsexmatrikulation bedeutet dies prinzipiell nicht, dass deine universitäre Karriere beendet ist. Der Ausschluss aus dem Studentenstatus gilt nämlich nur für deinen ursprünglichen Studiengang. Ein Fachwechsel bleibt weiterhin möglich. Der Vorteil eines Wechsels ist die mögliche Anerkennung deiner abgelegten Prüfungen. Andererseits besteht die Chance zur Umorientierung. Erste Anlaufstelle für deinen beruflichen Werdegang ist die Agentur für Arbeit.
TIPP: Absolviere unseren kostenlosen Studienwahltest. Dieser zeigt dir innerhalb von 11 Minuten, welche Studiengänge zu deiner Persönlichkeit und deinen Interessen passen.
Fachrichtungswechsel oder Studium im Ausland
Den Studiengang einfach an einer anderen Hochschule fortzusetzen, liegt zwar nahe, ist aber nicht immer machbar. Hast du einmal den Prüfungsanspruch endgültig verloren, besteht bundesweit kein Anspruch auf die Wiederaufnahme des Studiengangs. Inwieweit es sich um den gleichen Studiengang handelt, entscheidet aber grundsätzlich die Hochschule. Es gibt Studiengänge, die sich fast nicht voneinander unterscheiden. Möchtest du in deiner Fachrichtung bleiben, solltest du die unterschiedlichen Hochschulangebote unbedingt vergleichen.
Entspricht ein Fachrichtungswechsel nicht deinen Vorstellungen, kannst du im Ausland nach passenden Studiengängen suchen. Beliebt unter Deutschen sind die Hochschulen in der Schweiz oder Österreich. Besonders Studierende, die einem hohen Prüfungsdruck ausgesetzt sind (wie Jura oder Medizin), nehmen nach der Zwangsexmatrikulation ein Studium im näheren Ausland auf. In vielen Fällen ist die Anerkennung der Leistungen später kein Problem, da seit der Bologna-Reform ein einheitliches Bachelor-/ Master-System eingeführt wurde.
Umorientierung: Erste Anlaufstelle Agentur für Arbeit
Mit der Zwangsbeendigung deines Studiums heißt es umdenken und neu sortieren, denn du stehst vor einer großen Veränderung. Vor allem für Bezieher von BAföG ist es wichtig, dass man sofort handelt. Deine Förderung endet mit der Exmatrikulation. Außerdem ist der Aufenthalt in einem Studentenwohnheim grundsätzlich an ein ordnungsgemäßes Studium gekoppelt. Nach einer angemessenen Kündigungsfrist wirst du deine Wohnung somit verlassen müssen.
Wendest du dich dem Studium ab, wirst du vor viele abrupte Veränderungen gestellt. In diesem Falle ist deine erste Anlaufstelle die Bundesagentur für Arbeit. Neben einer beruflichen Beratung steht dir als Zwangsexmatrikulierter die sogenannte „Unterstützung zur Sicherung des Grundbedarfs“ (Arbeitslogengeld II) zu. In der Übergangsphase erhältst du demnach eine geldliche Unterstützung bis du dir wieder eine eigene Perspektive aufgebaut hast. Verdienst du deinen Lebensunterhalt mit einem Nebenjob entfällt diese Unterstützung. Gleichzeitig bedeutet der Verlust des Studentenstatus, dass du mit höheren Sozial- und Versicherungsabgaben rechnen musst.
Am bedeutsamsten ist deine eigene Initiative. Informiere dich über eventuelle Ausbildungsmöglichkeiten, besuche Jobmessen und nimm die Beratung der Agentur für Arbeit wahr. Des Weiteren legen wir dir unsere Jobsuche ans Herz. Hier findest du garantiert einen Wegweiser, der dich in die richtige Richtung führen wird. Nur du bestimmst über deine eigene Zukunft!
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Fazit:
Wer die Rückmeldung zum neuen Semester oder die Zahlung des Semesterbeitrages verschlafen hat, muss nicht gleich in Panik ausbrechen. Solange du dich immer an die Fristen hältst, regelmäßig ein Modul erfolgreich abschließt und nicht dreimal durch die gleiche Prüfung rasselt, wirst du mit der Exmatrikulation erst am Ende deines Studiums zu tun haben. Doch die Zwangsexmatrikulation kann auch ein Neustart sein. Möglicherweise findest du dadurch erst den perfekten Studiengang oder versuchst es doch lieber mit einer Ausbildung. Deine Alternativen sind vielfältig. Du musst sie nur für dich nutzen!
Bildquelle: Vielen Dank an bigevil600 das Bild (© bigevil600 / pixelio.de).
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