Übersicht Hochschul Zulassungsbeschränkungen in Deutschland
Im Folgenden erklären wir euch, worauf ihr euch einstellen müsst, also welche Zulassungsverfahren in Deutschland gebräuchlich sind. Und wünschen schon einmal viel Erfolg bei der Bewerbung!
Örtlicher Numerus Clausus
Der Numerus Clausus, kurz: NC, ist die am weitesten verbreitete Methode der Zulassungsbeschränkung. Beim NC zählt ausschließlich eure Abinote.
Logischerweise gilt hier: Je besser die Note, desto besser die Chancen. Es ist nicht etwa so, dass die Hochschule einen Wert festlegt, zum Beispiel 1,3 und nur Interessenten annimmt, die die 1,3 im Abi erreicht hatten. Ein NC tritt dann „in Kraft“, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Hier werden dann, vereinfacht gesagt, die besten angenommen und wenn alle Studienplätze weg sind, ist der Numerus Clausus klar. Darum findet ihr auch in der Regel immer die NC-Werte der Vorjahre, denn die können natürlich variieren, je nachdem, wie viele Leute sich bewerben.
An der Uni Leipzig zum Beispiel lag der NC für Politikwissenschaft im Wintersemester 2013/14 bei 1,6. Das heißt nicht automatisch, dass ihr auch in diesem Jahr die 1,6 auf dem Abizeugnis braucht. Wenn es weniger Bewerber gibt, kann auch eine schwächere Note reichen. Den Wert könnt ihr als Richtwert nutzen und solltet euch trotzdem bewerben. Man weiß ja nie.
Außerdem gibt es immer auch noch ein Nachrückverfahren, dazu später mehr. Umgekehrt kann die Nachfrage auch plötzlich höher sein und der NC steigt etwa auf 1,5. Je nach Jahrgang und Hochschule ist der NC also immer unterschiedlich, darum solltet ihr euch auch immer an mehreren Hochschulen bewerben.
Bundesweiter Numerus Clausus
Es gibt auch Fächer, für die gilt ein bundesweiter Numerus Clausus, der gilt also für alle Hochschulen. Das ist der Fall bei Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Bei diesen Fächern wird die Studienplatzvergabe zentral geregelt. Früher lief das über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), heute wird das über hochschulstart.de gemacht.
Vorteil für euch: Ihr müsst euch nicht mehrfach an verschiedenen Unis bewerben, sondern bewerbt euch einmal auf den Studiengang und seid an allen verfügbaren Orten „in der Verlosung“.
Nachteil: Ihr könnt nur einen Wunschstudienort angeben, es ist aber nicht garantiert, dass ihr dann da auch hinkommt. Außerdem ist die Nachfrage für diese Studiengänge sehr hoch, der NC für Medizin etwa liegt eigentlich nie unterhalb von 1,2.
Die Bewerbungsfrist für das jeweilige Wintersemester ist für Altabiturienten (also solche, die ihr Abitur bereits vor dem aktuellen Jahr absolviert haben) der 31. Mai und für Neuabiturienten der 15. Juli.
Wartesemester
Wenn euer Abitur nicht unbedingt mit Traumnoten aufwartet, heißt das aber nicht, dass ihr nicht Medizin studieren könnt. Ihr habt durch das Grundgesetz das Recht auf freie Berufswahl, euch muss also auch euer Wunschstudium ermöglicht werden. Das geht mit Wartesemestern.
Ein Wartesemester ist jedes Halbjahr nach eurem Abitur, in dem ihr nicht studiert habt. Das gilt für eine berufliche Ausbildung genauso wie für ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Job. Anders als viele glauben, senken Wartesemester aber nicht den NC, sondern sind davon unabhängig. Die Uni Leipzig vergibt etwa 90% der Studienplätze nach NC und 10% nach Wartesemester. Auch hier gilt: Je mehr, desto besser.
Eignungsprüfung
Vor allem Fach-, Kunst- oder Musikhochschulen schauen weniger auf eure Noten und eher auf eure Fähigkeiten und wählen ihre Studenten daher oft im Rahmen von Eignungsprüfungen aus.
Bei der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart zum Beispiel gibt es für alle Fächer eine Aufnahmeprüfung. Oft müsst ihr bereits mit der Bewerbung Arbeitsproben mitschicken, damit die Hochschule eine Vorauswahl treffen kann. Man will also nicht wissen, wie gut ihr in der Schule gelernt habt, sondern wie gut ihr schreiben könnt, ein Musikinstrument beherrscht oder zeichnen könnt. Auch persönliche Vorstellungsgespräche gehören oft dazu.
Im Master findet man das auch für nichtkünstlerische Studiengänge sehr häufig. Eignungsprüfungen werden größtenteils an kleineren Hochschulen und in kleineren Studiengängen durchgeführt, da der Aufwand natürlich ungleich größer ist, als einfach nur auf die Abinoten zu schauen.
Nachrückverfahren
Fast alle Studieninteressierten bewerben sich bei mehreren Hochschulen, um ihre Chancen zu erhöhen. Da ist es ganz logisch, dass Studienplätze nicht angenommen werden, weil sich der Bewerber für eine andere Uni entscheidet. Diese frei werdenden Plätze werden im Nachrückverfahren verteilt.
Wenn ihr also erst einmal abgelehnt wurdet, heißt das nicht, dass ihr den Platz nicht doch noch bekommen könnt. Auch beim Nachrücken zählt in aller Regel zuerst die Note, bei „Gleichstand" wird oft ausgelost. Nachrückverfahren finden in mehreren Phasen statt, so lange, bis alle Plätze vergeben wurden.
Studienplatzklage
Seid ihr auch im Nachrückverfahren nicht angenommen worden, heißt es entweder Wartesemester sammeln oder klagen. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit, über eine Studienplatzklage angenommen zu werden. Das kann aber durchaus mit hohen Kosten verbunden sein. Alle Infos zur Studienplatzklage haben wir euch auch im Magazin noch einmal ausführlich zusammengestellt.
Zulassungsfreie Studiengänge
Natürlich gibt es auch Studiengänge ohne Numerus Clausus und ohne Eignungsprüfung. In diese zulassungsfreien Studiengänge kann man sich einfach einschreiben, also immatrikulieren. Auch für zulassungsfreie Studiengänge braucht ihr aber selbstverständliche die Allgemeine oder Fachhochschulreife.
Aber auch hier kann es passieren, dass mal ein NC wirksam wird, wenn sich mehr Leute bewerben als Studienplätze vorhanden sind. Also immer die Augen offen halten und viele Hochschulen mit unserem NC-Rechner vergleichen.
Bildquelle: Vielen Dank an ErikaWittlieb für das Bild (© ErikaWittlieb/www.pixabay.de).
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