Beim Nachbarn ja, vor der Tür nein
So ziemlich jeder Student kennt das Problem. Nach der Vorlesung kommt man nach Hause und findet im Briefkasten eine Benachrichtigungskarte des Paketboten. Das bestellte Buch für die Vorbereitung auf die nächste Prüfung wurde beim Nachbarn abgegeben, der im Moment nicht zu erreichen ist. Dürfen die Boten das? Ja, rechtlich gesehen können Lieferungen beim Nachbarn abgegeben werden, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird. Der Bote könnte das Paket sogar bei einem Nachbarn in der Nebenstraße abliefern. Gesetzlich gibt es keine Einschränkung, wie weit der Ersatzempfänger weg wohnen darf. So darf der Zusteller auch die nächste Paketstation oder das Postamt wählen, ganz egal wie weit es von deiner Wohnung entfernt ist.
Wer keine Ersatzzustellung wünscht, muss das dem Zustelldienst mitteilen. Ohne Zustimmung darf der Bote das Paket mit der wichtigen Studienliteratur auch nicht einfach vor die Tür legen. Macht er dies ohne Zustimmung und die Lieferung geht verloren, haftet er für den Schaden. Die Haftungssumme ist dabei jedoch begrenzt und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich hoch.
Haftung für verlorenes Paket
Du brauchst wichtige Bücher für dein Referat, die Klausur oder die Hausarbeit? Dann ist es besonders ärgerlich, wenn das Paket verloren geht.
Grundsätzlich haftet man als Empfänger erst für die Ware, wenn sie in den eigenen Machtbereich übergegangen ist. Wurde das Paket bei einem unbekannten Nachbarn abgeliefert oder ist dieser nicht erreichbar, so muss man als Empfänger auch nicht haften.
Bei verschollenen oder nicht erreichbaren Paketen muss stets der Versender kontaktiert werden. Ist das lang ersehnte Skript für die Masterarbeit nicht angekommen, muss der Versender den Transportdienstleister kontaktieren. Er hat einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen. Gegenüber dem Empfänger ist das Unternehmen nicht aussagepflichtig.
Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn das bestellte Buch auf dem Versandweg verschwindet. Einzig der Versender kann dann einen Nachforschungsauftrag stellen. War der Versand unversichert, haften die Transportdienstleister jedoch nicht, der Händler muss Ersatz versenden.
Rückversand und Beschädigungen
Als Empfänger ist man verpflichtet, die Lieferung bei Annahme auf Beschädigungen zu prüfen. Spätere Reklamationen sind aber auch noch möglich. Wurde die Ware bei einem Händler gekauft, muss dieser kontaktiert werden. Für schlecht verpackte Ware haftet nämlich kein Versandunternehmen, sondern nur der Händler selbst.
Für Bestellungen im Internet gilt ein Widerrufsrecht. Die bestellte Ware für das Studium kann problemlos zurückgeschickt werden. Große Online Shops, v.a. aus dem Segment Mode, wie z.B. Zalando, About You oder Otto übernehmen oft die Kosten für den Rückversand, das gehört für viele mittlerweile zum Service. Aber: wenn ein Händler den Rückversand nicht übernehmen möchte, ist er dabei im Recht. Bei einem Widerruf bei Nichtgefallen muss der Besteller die Ware dann auf seine Kosten zurückschicken. Dabei empfiehlt es sich, einen versicherten Versand zu wählen. Geht die Ware unterwegs verloren, haftet man sonst selbst für den Verlust.
Anders sieht es aus, wenn die bestellte Literatur beschädigt ist. Dann muss der Versender einen Rückversand übernehmen. In den meisten Fällen stellen sie dazu ein Retourenlabel aus, die Bestellung muss dann lediglich bei einem Versandunternehmen nachweislich abgeliefert werden. Der Einlieferungsbeleg ist aufzubewahren bis der Händler den Empfang bestätigt.
TIPP: Alternativ findest du natürlich auch viele Zusammenfassungen der Bücher sowie Mitschriften und Skripte hier auf Uniturm.de. Diese vereinfachen dir die Vorbereitung auf deine Prüfungen oder können dir einen ersten Überblick über das Thema für die Hausarbeit geben.
Bildquelle: Vielen Dank an Mariamichelle für das Bild (©Mariamichelle/www.pixabay.de)
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