Krankenversicherung im Praktikum

Krankenversicherung im Praktikum
Ob im Lehramtsstudium, als angehender Ingenieur oder als Student der Medienwissenschaft – Praktika gehören zu den meisten Studiengängen dazu. Doch was muss hinsichtlich der eigenen Krankenversicherung im Praktikum bedacht werden? Und wie sieht es mit von der Universität nicht geforderten Praktika sowie solchen vor oder nach dem Studium aus? Hier werden alle Fragen geklärt.

Muss ich im Praktikum krankenversichert sein?


In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Diese Versicherungspflicht gilt dementsprechend auch für Praktikanten.

Ich muss im Zuge meines Studiums ein Praktikum absolvieren - ist es von der Krankenversicherung ausgenommen?


Ein Praktikum während des Studiums - also ein Zwischenpraktikum - kann von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen sein, jedoch hängt dies von bestimmten Bedingungen ab:

  • Pflichtpraktikum ohne Entgelt: Wenn du über ein Elternteil familienversichert oder über die studentische Krankenversicherung abgesichert bist, ändert sich nichts. Dein Versicherungsschutz bleibt bestehen, solange das Praktikum unbezahlt ist.

  • Pflichtpraktikum mit Entgelt: Auf deine Familienversicherung hast du nur weiterhin Anspruch, wenn dein regelmäßiges Gesamteinkommen (einschließlich weiterer Einkünfte) unter 538€ (Minijob-Grenze) im Monat liegt. Überschreitest du diese Grenze, endet die Familienversicherung und du musst dich selbst versichern. Diese Regelungen gelten nicht nur für Zwischenpraktika sondern auch für jene vor deinem Studium sowie Nachpraktika im Anschluss an deinen Abschluss.

  • Freiwilliges Praktikum:Für ein freiwilliges Praktikum während deines Studiums gelten die gleichen Bedingungen. Hier muss nur beachtet werden, dass das Studium immer im Vordergrund stehen muss.


  • Also greift meine Familienversicherung?


    Wenn du bei einem Praktikum vor, während oder nach deinem Studium unter 25 Jahre alt bist und weniger als 538€ im Monat verdienst, bleibst du weiterhin über die Krankenkasse deiner Eltern mitversichert. Bist du außerdem über deinen Lebenspartner anstatt deiner Eltern familienversichert, endet dein Anspruch nicht mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
    Achtung! Zu deinem monatlichen Verdienst zählt nicht nur dein Praktikumsgehalt, sondern auch die Einkünfte aus allen deinen Jobs. BAföG musst du dagegen nicht zum Gesamteinkommen rechnen.


    Gibt es Ausnahmen?


    Wenn du Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hast, kannst du über deinen 25. Geburtstag hinaus familienversichert bleiben – und zwar für die Dauer, die deinem Dienst entspricht. Beispielsweise verlängert ein sechsmonatiger Freiwilligendienst die Versicherungsfreiheit um sechs Monate.

    Was, wenn meine Eltern privat versichert sind?


    Sollten deine Eltern privat krankenversichert sein, kannst du nicht von einer Familienversicherung profitieren. In diesem Fall solltest du selbst bei der privaten Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert sein. Informiere dich ansonsten über private Krankenversicherungen für Studenten.

    Was, wenn ich als Praktikant mehr als 538€ verdiene?


    Verdienst du in deinem Praktikum mehr als 538€ im Monat, gilt deine Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall bist du über deinen Arbeitgeber versichert und die Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich der Krankenversicherung, werden direkt von deinem Gehalt abgezogen.

    Pflichtpraktikum Krankenversicherung

    Wie sieht es mit der Krankenversicherung bei einem Auslandspraktikum aus?


    Eine deutsche Krankenversicherung reicht in den meisten Fällen nicht für einen Auslandsaufenthalt aus. Es empfiehlt sich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für Studenten. Für Praktika außerhalb der EU ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung außerdem dringend erforderlich. Welche Versicherung für dein Praktikum am besten geeignet ist, solltest du bei deiner Krankenkasse erfragen.

    Wie sieht eine eigene Krankenversicherung im Praktikum aus?


    Die gute Nachricht zuerst: Als Student musst du keine vollen Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Dafür gibt es die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende. In Anspruch nehmen kannst du jene, wenn du an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben und unter 30 Jahre alt bist. Für genauere Informationen musst du dich an deine Krankenkasse wenden. Die Kosten liegen durchschnittlich bei 110€ bis 130€ im Monat, welche direkt vom Lohn abgezogen werden.

    Unbekümmertes durchs Praktikum mit Krankenversicherung

    Fazit - Krankenversicherung im Praktikum


    Ob und wann du dich im Praktikum selbst krankenversichern musst, hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Bei einem unentgeltlichen Pflichtpraktikum oder einem Verdienst unter 538€ pro Monat kannst du in der Regel über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert bleiben. Verdient man mehr oder ist älter als 25 Jahre, besteht die Pflicht zur eigenen Krankenversicherung. Mit diesem Wissen kannst du dich ganz entspannt auf dein Praktikum konzentrieren!

    Bilderquellen: Vielen Dank an fauxels, Leeloo The First ©pexels.com und blickpixel ©pixabay.com
     
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