Wissenschaftler kritisieren Hochschulzukunftsgesetz in NRW

Wissenschaftler kritisieren Hochschulzukunftsgesetz in NRW
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) sehen sich dieser Tage starker Kritik ausgesetzt. Grund ist der bereits im November des vergangenen Jahres vorgestellte Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes. Anlass war die Landespressekonferenz am 8. Januar. Über 800 Wissenschaftler aus Nordrhein-Westfalen fordern in einem offenen Brief nun die grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.

Direktive statt Diskurs

Der Hauptvorwurf der Wissenschaftler im Bundesland mit den meisten Studierenden Deutschlands ist der Abbau der Autonomie der Hochschulen. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem einen einheitlichen Landeshochschulentwicklungsplan und einheitliches wissenschaftsadäquates Controlling vor. Das kommt in den Führungsetagen der Hochschulen nicht gut an, zumal der Großteil der NRW-Wissenschaftler überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht. Bereits 2007 wurde das Hochschulgesetz erneuert mit – aus Sicht der Wissenschaft – großem Erfolg. Dr. Annette Fugmann-Heesing aus Bielefeld fürchtet einen „Rückfall in den Regulierungseifer durch Ministerien“, der Gesetzesentwurf setze „statt auf Diskurs auf Direktive.“

Die Hauptkritikpunkte lauten:
• Verlust der planerischen Autonomie
• Verlust der internen Gestaltungsfähigkeit
• Verlust der Handlungsfähigkeit durch Bürokratie-Zunahme
• Verlust der Finanzautonomie in wesentlichen Bereichen
• Verlust der Wettbewerbsfähigkeit im administrativen Bereich
• Verlust der Wettbewerbsfähigkeit im wissenschaftlichen Bereich mit negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort NRW

Keil zwischen Wissenschaft und Politik?

In einer Stellungnahme nach erster Kritik auf den Entwurf Ende des vergangenen Jahres schrieb das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Hochschulen und Land müssen enger zusammenrücken.“ Sollte das Land an seinem Entwurf festhalten, dürfte dieses Ziel klar verfehlt werden. In ihrem offenen Brief beschreiben die Hochschulratsvorsitzenden umgekehrt den gegenteiligen Fall: „Dieser Gesetzesentwurf ist vom Geist des Misstrauens geprägt, er schafft weder Vertrauen noch Handlungs- und Risikobereitschaft in den Hochschulen. Er gibt dem Staat jegliche Ermessensspielräume und engt die Hochschulen durch verbindliche Detailregelungen und Auflagen extrem ein.“ Detailregelungen, die die Wissenschaftler teilweise „verfassungsrechtlich bedenklich“ nennen.

Verfechter des Humboldtschen Bildungsideals, die dank Bologna-Reform in den vergangenen Jahren sowieso schon zu leiden hatten, werden dank Zielformulierungen wie „modernes, professionelles Hochschulmanagement“ wohl ohnehin nicht mehr milde zu stimmen sein. Bislang handelt es sich aber noch um einen Entwurf für ein Gesetz, das frühestens zum kommenden Wintersemester in Kraft treten soll. Bis dahin dürfte sich noch einiges tun, sollte das negative Echo weiterhin so laut sein.

Bildquelle: Vielen Dank an geralt für das Bild (© geralt /www.pixabay.de).

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