Das gilt aber nur für die Ausbildung (keine Lehrverhältnisse mit Ausbildungsvergütung) oder das Studium, welches direkt auf den Abschluss der Schulausbildung folgt.
Diese Regelung gilt mindestens vier Jahre rückwirkend. Ergo könntet Ihr noch bis 31.12.11 Ansprüche bis einschließlich 2007 geltend machen.
Habt Ihr also Aufwendungen für Euer Studium könnt Ihr Euch diese als steuerlichen Verlust für spätere Zeiten festschreiben lassen.
Damit bliebe wohl nach Antritt Eures ersten Jobs zu guter Letzt ein wenig mehr Zaster im Portemonnaie.
Das freut uns für euch!
Weitere Infos zum Thema gibt es unter www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online