Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?
Der Heizkostenzuschuss kann nur Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen, gewährt werden. Es reicht jedoch, wenn du zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat Bafög lang bezogen hast und du in diesem Monat nicht bei deinen Eltern gewohnt hast. In diesem Falle wird dir ein einmaliger Zuschuss von pauschal 230€ ausgezahlt. Die wenigen Studierende, die außerdem Wohngeld erhalten, können sich über einen Zuschuss von einmalig 270€ freuen. Alle anderen Studierende, die kein BAföG oder Wohngeld erhalten, sind leider nicht berechtigt für den Heizkostenzuschuss.
Zusammenfassung Berechtigung Heizkostenzuschuss Studierende:
• Einmalig 230€: BAföG im Zeitraum von Oktober 2021 – März 2022 mind. 1 Monat lang bezogen, Student wohnt nicht bei den Eltern
• Einmalig 270€: Wohngeld wurde bezogen, Student wohnt nicht bei Eltern
• Einmalig 270€: Wohngeld wurde bezogen, Student wohnt nicht bei Eltern
Wie kann ich den Heizkostenzuschuss für Studierende beantragen?
Sehr praktisch: Der Heizkostenzuschuss muss nicht beantragt werden, du bekommst als Berechtigte den Zuschuss automatisch auf dein Konto ausgezahlt, denn die Abwicklung läuft über die Ämter (Amt für Ausbildungsförderung oder Wohnungsamt). Da nur Studierende, die BAföG oder Wohnungsgeld erhalten, auch einen Heizkostenzuschuss erhalten, haben diese Ämter bereits die notwendigen Daten und Dokumente. Es ist also kein nerviges Ausfüllen von Formularen oder Einreichen von Nachweisen notwendig.
Übrigens: Bist du nicht nur BAföG-Empfänger, sondern auch noch Werkstudent? Dann kannst du neben dem 230€ Heizkostenzuschuss auch noch 300€ Energiepreispauschale vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Du kannst beide kombiniert erhalten und bekommst somit insgesamt 530€, die seitens Bafög nicht angerechnet werden (unabhängig vom Einkommensfreibetrag). Nur doppelt erhalten geht nicht.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung ist Ländersache und kann je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Die meisten Bundesländer haben geplant, die Heizkostenzuschuss für Studierende im Laufe vom September und Oktober auszahlen. Bist du berechtigt, so solltest du regelmäßig deinen Kontostand überprüfen oder bei dem für dich zuständigen Amt nachfragen.
Wer hätte sich vor einem Jahr vorstellen können, dass die Energiekosten diesen Winter so stark steigen werden, sodass der Staat Studierende einen Zuschuss für Heizkosten gewährt? Ob der Zuschuss ausreicht, die steigenden Energiekosten zu decken, bleibt fraglich.
Apropos Zukunft: Dies ist unser erster Artikel, dessen Beitragsbild wir mit einer KI erstellt haben. Das hätten wir uns 2008, als wir mit Uniturm.de gestartet haben, auch noch nicht vorstellen können. 😉
Fazit
Alle Studierende, die BAföG oder Wohngeld beziehen, werden vom Staat mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für Studierende in Höhe von 230€ bzw. 270€ bezuschusst, um über den Winter nicht frieren zu müssen.
Bildnachweis: Das Artikelbild wurde mit DALL·E 2 - einer Text-zu-Bild-KI - erstellt.
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