Es wurde auch Zeit! Monatelang leistete sich die große Koalition eine Hängepartie um die BAföG-Novelle, nun konnte das Bundesbildungsministerium endlich Vollzug melden: Ab dem Wintersemester 2016/17 wird das BAföG erhöht. Das 25. BAföG-Änderungsgesetz wurde nun vorgestellt und damit stehen verbindliche Zahlen für die Ausbildungsförderung fest.
Um wie viel wird das BAföG erhöht?
Die Bedarfssätze steigen grundsätzlich um 7%. Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben, wird auf 250 Euro erhöht. Damit steigt der effektive Förderungshöchstsatz für auswärts Studierende um 9,7% von 670 Euro auf 735 Euro. Auch die Einkommensfreibeträge werden um 7% erhöht, damit sind ca. 110.000 Schüler und Studierende mehr als bisher förderungsberechtig. Studis mit Nebenjob können nun im Monat bis zu 450€ Euro verdienen, ohne dass dieses Einkommen auf die Ausbildungsförderung angerechnet wird. Der Vermögensfreibetrag steigt zudem von 5.200 Euro auf 7.500 Euro
Betreuungszuschlag im BAföG?
Gute Nachrichten gibt es auch für Studierende mit Kind und sogar bessere für Studierende mit mehreren Kindern: Bisher bekam man für das erste Kind einen Betreuungszuschlag von 113 Euro und für jedes weitere 80 Euro. Ab Herbst 2016 bekommen Mütter und Väter nun einheitlich 130 Euro für jedes Kind.
Ein großes Problem für BAföG-Bezieher war die Lücke zwischen Bachelor und Master. Auch das wird im neuen Gesetz abgefedert. Als Ausbildungsende gilt künftig die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses und nicht mehr bereits die letzte Prüfungsleistung. Damit bekommt man nun bis zu zwei Monate länger BAföG und hängt beim Übergang vom Bachelor zum Master finanziell nicht mehr in den Seilen. Außerdem kann man die Förderung für den Master schon vor dem eigentlichen Bachelorabschluss beantragen. Die nötigen Dokumente darf man innerhalb von 12 Monaten nachreichen.
„Spürbare Verbesserungen“ nicht genug?
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) freut sich über die Novellierung: „Diese Reform bedeutet für Schüler und Studierende deutlich spürbare Verbesserungen, wir werden das BAföG an ihre Lebens- und Ausbildungswirklichkeit anpassen.“ Allerdings reagiert das Gesetz weitgehend nur auf gestiegene Lebenshaltungskosten. Das Deutsche Studentenwerk hatte Anfang des Jahres eine Erhöhung um mindestens 10% gefordert.
Bereits ab dem kommenden Jahr übernimmt der Bund die Ausbildungsförderung komplett. Bisher zahlte der Bund 65% und die Länder 35%. Passend zum Thema Förderung wird aktuell eine Aufhebung des Kooperationsverbots besprochen. Dafür ist eine Verfassungsänderung nötig. Bildung ist Ländersache, darum darf der Bund einzelne Hochschulen nicht langfristig finanziell fördern. Das soll sich ändern, um Hochschulen besser unterstützen zu können. Dieses Anliegen könnte aber am Bundesrat scheitern.
Ihr habt Fragen zum aktuellen Stand des BAföG? Wir haben die Antworten.