Bund bezahlt BAföG ab 2015

Bund bezahlt BAföG ab 2015
Lange genug hat es ja gedauert. Über ein halbes Jahr hat die #GroKo gestritten. Im Koalitionsvertrag legten CDU/CSU und SPD fest, dass zusätzliche 6 Milliarden Euro in den Bereich Bildung – Kitas, Hochschulen, Forschung – gesteckt werden. Nur über die Verteilung war man sich nicht einig. Die ist jetzt geklärt. Bisher zahlte der Bund 65% der Ausbildungsförderung, die Länder 35%. Ab dem 1. Januar 2015 übernimmt der Bund das BAföG komplett. Für die Bundesländer bedeutet das jährlich freiwerdende Finanzmittel in Höhe von 1,17 Milliarden Euro. Diese müssen aber wiederum für Schulen und Hochschulen genutzt werden. Per Gesetz verbindlich ist das allerdings nicht.

BAföG-Reform kommt
Eine gute Nachricht für Studenten: Die ebenfalls lange diskutierte BAföG-Reform kommt! Zum Wintersemester 2016/17 soll es erhöht werden, allerdings ist bisher nicht geklärt, in welchem Ausmaß. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka dazu: „Es wird eine strukturelle und substanzielle BAföG-Novelle geben, die sich an der Lebenswirklichkeit der Studierenden und Schüler orientiert.“ Das klingt zwar ganz schön, aber ist wenig substanziell. Immerhin sind es bis zur anvisierten Reform noch über 2 Jahre.

Tropfen auf den heißen Stein
Die Bundesregierung konnte also gute Nachrichten vermelden, stößt damit allerdings nicht nur auf Wohlwollen. 6 Milliarden Euro klingt nach viel Geld, ist aber ein Tropfen auf den heißen Stein, der die aktuellen hochschulpolitischen Probleme – überfüllte Hörsäle, marode Gebäude, unzureichende Mittel – nicht bekämpfen wird. Das Problem: „Bildung ist Ländersache“. Die Föderalismusreform von 2006 hat für ein Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich gesorgt.

Die Länder wollten keine Entscheidungskompetenzen an den Bund abgeben, der darf allerdings auch nicht dauerhaft in die Bildung einzelner Länder investieren. Die können aber die finanziellen Anstrengungen allein kaum stemmen – der Hochschulsparkurs an vielen Standorten in Deutschland ist kaum zu bekämpfen. Experten fordern eine Änderung des Grundgesetzes, Artikel 91 b soll überarbeitet werden, um ein intensiveres Engagement des Bundes in den Bereichen Forschung und Lehre an Hochschulen zu ermöglichen.

Laut Bildungsministerin Wanka ist nun aber „der Weg für eine Grundgesetzänderung frei. Das ist ein großer Erfolg, der weit über den heutigen Tag hinaus wirkt und die Bedingungen an den Hochschulen in Deutschland nachhaltig verbessern wird. Wir haben völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten.“ Ob die Versprechungen auch mit Taten untermauert werden, wird sich zeigen.

Bildquelle: Vielen Dank an kris69 für das Bild (© kris69 / freeimages.com)

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