Brexit – für 2020 noch keine Änderungen
Was das Programm selbst betrifft, so sind die Förder-Gelder dafür bis 2022 freigegeben. Großbritannien hat seinen Anteil daran bereits gezahlt und kann das auch nicht mehr rückgängig machen. Ungeklärt und Teil der laufenden Brexit-Verhandlungen mit der Europäischen Union ist ab 01.01.2021 jedoch der Aufenthaltsstatus der EU-Studenten. Ob der EU-Ausweis reicht oder ein Visum zu beantragen ist, steht noch nicht fest. Auch die Frage der vergünstigten Semesterbeiträge für Studenten aus der EU ist noch nicht geklärt. Bis jetzt ist es so, dass britische Studenten und Studenten aus anderen europäischen Ländern einen geringeren Beitrag zahlen als ihre außereuropäischen Kommilitonen.
Erasmus – ab 2021 können Änderungen kommen
Solltest du dir vorgenommen haben, das Erasmus-Programm für das kommende Sommersemester und Großbritannien zu nutzen, kannst du das getrost machen, ohne den Austritt aus der europäischen Union beachten zu müssen. Möchtest du jedoch über das Jahr 2020 hinaus in England bleiben, dann musst du dich auf Behördengänge gefasst machen. Je nachdem wie die Verhandlungen mit der EU laufen, kann aber auch das obsolet werden. Im Fortgang des Jahres wissen wir mehr.
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