Brexit – was sich für Erasmus-Studenten ändern wird

Brexit – was sich für Erasmus-Studenten ändern wird
Für alle, die sich momentan im Programm und an einer britischen Universität befinden, kann Entwarnung gegeben werden. Bis zum Ende des Jahres 2020 gelten noch alle Übergangsregeln. Das heißt, dass sich erst ein Mal nichts ändert.

Brexit – für 2020 noch keine Änderungen


Was das Programm selbst betrifft, so sind die Förder-Gelder dafür bis 2022 freigegeben. Großbritannien hat seinen Anteil daran bereits gezahlt und kann das auch nicht mehr rückgängig machen. Ungeklärt und Teil der laufenden Brexit-Verhandlungen mit der Europäischen Union ist ab 01.01.2021 jedoch der Aufenthaltsstatus der EU-Studenten. Ob der EU-Ausweis reicht oder ein Visum zu beantragen ist, steht noch nicht fest. Auch die Frage der vergünstigten Semesterbeiträge für Studenten aus der EU ist noch nicht geklärt. Bis jetzt ist es so, dass britische Studenten und Studenten aus anderen europäischen Ländern einen geringeren Beitrag zahlen als ihre außereuropäischen Kommilitonen.

Erasmus – ab 2021 können Änderungen kommen


Solltest du dir vorgenommen haben, das Erasmus-Programm für das kommende Sommersemester und Großbritannien zu nutzen, kannst du das getrost machen, ohne den Austritt aus der europäischen Union beachten zu müssen. Möchtest du jedoch über das Jahr 2020 hinaus in England bleiben, dann musst du dich auf Behördengänge gefasst machen. Je nachdem wie die Verhandlungen mit der EU laufen, kann aber auch das obsolet werden. Im Fortgang des Jahres wissen wir mehr.

Bildnachweis: Vielen Dank an Timisu©pixabay.com
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