BAföG für immatrikulierte Master-Studenten

BAföG für immatrikulierte Master-Studenten
Wer bereits BAföG empfängt, kennt vermutlich die Misere: sobald man den Bachelor-Abschluss in der Tasche hat, endet die BAföG-Förderung zum Ende des Monats, in dem die letzte Klausur/mündliche Prüfung abgelegt wurde. Wer danach ein Master Studium anstrebt, musste sich bis jetzt idR einige Monate lang ohne BAföG über Wasser halten. Das liegt daran, dass die Förderung bislang erst bei finaler Immatrikulation für den entsprechenden Studiengang gewährt wurde. Letzteres ist aber nur möglich, wenn man das Bachelor-Zeugnis schon hat, was –die Hochschulmühlen mahlen bekanntlich langsam- entsprechend dauern kann. In dieser Zeit gab es kein BAföG, im Idealfall wurde maximal ein Wartemonat gefördert.

Das ändert sich jetzt zum 01. August 2015. Fortan reicht eine vorläufige Einschreibung in den Master, um BAföG zu bekommen. ABER: Die Regelung gilt nur für Studierende, die ihren Master an derselben Hochschule anstreben. Wer die Uni wechseln will, hat zunächst weiterhin eine finanzielle Durststrecke zu überwinden, da erst ab Sommer 2016 geplant ist, BAföG bis zu 2 Monate nach der letzten Bachelor-Prüfung weiterzuzahlen.

Was weiterhin gilt, ist dass du gen Ende deiner Regelstudienzeit Post vom Bundesverwaltungsamt mit dem Bescheid zur Rückzahlung deiner Ausbildungsförderung erhältst. Die Summe ist insgesamt auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Sobald du den Brief bekommst, solltest du die Höhe der Darlehenesschuld prüfen und entscheiden, ob du die Summe mit einem Mal bezahlen willst und kannst bzw. ob du die Ratenzahlung in Anspruch nimmst. Wer die gesamte Summe aufbringen kann, erhält einen Nachlass (abhängig von der Darlehenshöhe), ebenso wenn du nachweisen kannst, dass du zu den besten 30 % der Absolventen gehörst.

Wer sich für die Raten entscheidet, zahlt in der Regel alle drei Monate 315 Euro. Wenn auch dies nicht zu bewältigen ist, weil der Student beispielsweise noch keine Festanstellung gefunden hat oder ein Kind hat und dadurch unter dem Freibetrag von 1070 Euro liegt, kann erst einmal eine Freistellung beantragt werden. Die Rückzahlung wird dann erst einmal für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt.

TIPP: Egal, ob du im Bachelor oder Master studierst, wenn du BAföG empfängst, solltest du immer deine aktuelle Adresse beim Bundesverwaltungsamt melden. Es droht sonst ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.

Bildquelle: Vielen Dank an niekverlaan für das Bild (© niekverlaan/www.pixabay.de)

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Kommentare

Userbild von Arunmor
05. August 2015 · 17:16 Uhr
arunmor
Nicht böse gemeint, aber ich glaube das aktuelle Gesetz lässt das mit den besten 30 % der Absolventen nicht mehr zu: https://www.bafög.de/de/-18b-teilerlass-des-darlehens-242.php
Userbild von Arunmor
05. August 2015 · 16:12 Uhr
arunmor
Hi, [...ebenso wenn du nachweisen kannst, dass du zu den besten 30 % der Absolventen gehörst.] Was ist bitte die Quelle hierzu? Das ist meines Wissens nach abgeschafft worden.
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