Auf was man sich bisher einigte und am 14.10. endgültig beschlossen werden soll:
Es soll zwei Prozent mehr für Kinder einkommensschwacher Eltern geben - so der beschlossene Entwurf vom Bundestag. Der Höchstsatz würde steigen und damit könnten bis zu 670 € monatlich auf dem Konto für den Studierenden bereit stehen.
Mit nun maximal 130 Mio. € soll der Bund gestiegene Kosten für universitäre Projekte abdecken. Dies war eine Voraussetzung für das Einlenken der Länder, die wollten eigentlich die kompletten 360 Mio. € „Mehrkosten“ vom Bund übernommen sehen. Der Bund hingegen bestand auf eine Kostenbeteiligung durch die Länder.
Die Altersgrenze für Master-Studierende soll auf 35 Jahre angehoben werden. Der Anspruch auf Bafög erhöht sich demzufolge auch auf 35 Jahre.
Stipendien bis monatlich 300 € sollen nicht aufs BAföG angerechnet werden. Das sogenannte „Deutschland-Stipendium“ für leistungsstarke Studenten soll allerdings auch unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden und wer mehr Geld benötigt, kann einfach unser Studienkredit-Vergleichs-Tool nutzen.
In der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses, am 14. Oktober, soll alles formal fest gehalten und letzte Details geklärt werden.