Herausforderung Studium und Kind
Ohne Frage ist das Elternwerden alles andere als ein Zuckerschlecken, denn die komplette Welt wird auf den Kopf gestellt. Belastbarkeit, Konsequenz und Multitasking sind da genauso gefragt wie enorme Flexibilität.
Kein Kinderspiel all dies zu leisten, weshalb Studierende mit Kind ihr Studium laut Statistik viermal häufiger unterbrechen als ihre kinderlosen Kommilitonen. Rund 10% brechen ihr Studium sogar komplett ab.
Doch wo ein unbändiger Wille ist, ist auch ein Weg. Welche Möglichkeiten Du in punkto finanzielle Unterstützung hast, zeigen wir Dir hier.
Finanzielle Unterstützung für Studenten mit Kind: Studiengebühren
An vielen Hochschulen gilt die Regelung der Befreiung von Studienbeiträgen, wenn das Kind zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hierfür musst Du einen Antrag stellen, welcher eine Kopie der Geburtsurkunde enthält.
Finanzielle Unterstützung für Studenten mit Kind: Stiftungen
Studenten gehören zu den absoluten Geringverdienern und sind daher in den meisten Fällen Kandidaten für finanzielle Förderungen durch Stiftungen.
Die wohl bekannteste Stiftung „Stiftung Mutter Kind“ ist beispielsweise für die Vergabe von Bundesstiftungsmitteln für werdende Eltern zuständig. Hier könnt ihr einen einmaligen Beitrag beantragen, der Dinge wie Babyausstattung und Umstandskleidung abdecken soll.
Informiere Dich am bestens bei Pro Familia, der Caritas o.Ä. nach weiteren, in Frage kommenden Stiftungen. Wichtig: Die Anträge hierfür müssen noch vor Geburt des Kindes gestellt werden und der Andrang bei den Beratungsstellen ist groß. Je eher Du einen Termin vereinbarst, desto besser. Die gezahlten Leistungen werden unabhängig von anderen finanziellen Hilfen gezahlt.
Stipendien für Studenten mit Kind
Auch mit Stipendien lässt sich das Studium um einiges gelassener angehen. Voraussetzungen für den Erhalt sind meistens einerseits gute Noten und andererseits politisches oder auch soziales Engagement.
Allerdings kommen auch Notsituationen oder finanzielle Bedürftigkeit als Grund für die Stipendienvergabe in Frage.
BAföG für Studenten mit Kind
Hast Du ein eigenes Kind, welches unter 10 Jahre alt ist, so besteht die Möglichkeit einen Kinderbetreuungszuschlag für Studierende in Höhe von monatlich 113€ für das erste Kind und 85€ für jedes weitere Kind zu beantragen.
Dieser wird in der Regel als Vollzuschuss gezahlt und ist daher nicht rückzahlungspflichtig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Förderung wenn Schwangerschaft und die Betreuung des Kindes als Grund für die verzögerten Studienleistungen anzusehen sind.
Für die Schwangerschaft wird ein zusätzliches Semester gewährt, ebenso für jedes Lebensjahr, in dem Dein Kind bis Ende des 5. Lebensjahres betreut wurde. Für die Betreuung während des 6. und 7. Bzw. für das 8. Bis 10. Lebensjahr erhältst Du jeweils insgesamt ein Semester länger BAföG.
Wichtig: Musst Du das Studium auf Grund der Schwangerschaft und der Geburt länger als 3 Monate unterbrechen, so besteht kein Anspruch auf BAföG. Dies muss also unverzüglich dem BAföG-Amt mitgeteilt werden. Am besten also frühmöglich einen Antrag auf Beurlaubung und ALGII stellen.
- Teilweise bieten Unis auch zinslose Überbrückungsdarlehen an, die Studierende in wirtschaftlichen Notlagen helfen sollen.
Finanzielle Unterstützung für Studenten mit Kind: Kindergeld
Ab dem Zeitpunkt der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 194€ für die ersten zwei Kinder (danach erhöht sich die Kindergeldzahlung).
Bei der Berechnung von BAföG und Elterngeld wird das Kindergeld nicht herangezogen, dafür allerdings wird es als eigenes Einkommen des Kindes bei der Berechnung von bspw. ALG II angesehen.
Wichtig: Seit 2016 müssen Eltern die Steueridentifikationsnummer ihres Kindes der zuständigen Familienkasse mitteilen. Nur so kann der Kindergeldbezug sicher gestellt werden.
Kinderzuschlag für Studenten mit Kind
Können die Eltern ihren eignen Bedarf durch Einnahmen von Nebenjobs etc. selbst decken und besteht plötzlich durch die Geburt des Kindes und den daraus erhöhten Bedarf Anspruch auf ALGII, so lässt sich ein Kinderzuschlag bis zu 170 Euro monatlich pro Kind bei der Arbeitsagentur beantragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Kinderzuschlag die Deckung des Bedarfs gewährleistet. Hierbei ist eine Mindesteinkommensgrenze von 600€ für Alleinerziehende und 900€ für Elternpaare vonnöten.
Elterngeld für Studenten mit Kind
Direkt nach der Geburt des Kindes sollten sich Eltern an den Antrag auf Elterngeld setzen. Dieses beträgt zwischen mindestens 65% und 100% des aus den letzten 12 Monaten vor dem Entbindungstermin erzielten Nettoeinkommens (mindestens 300€ und höchstens 1.800€) des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes und wird für 14 Monate gezahlt.
Hierbei können beide Elternteile die gesamte Bezugszeit nach Belieben untereinander aufteilen. Pro Partner muss die Betreuungszeit mindestens 2 Monate bzw. maximal 12 Monate sein.
Bei Alleinerziehenden ist es möglich, die kompletten 14 Monate für sich allein in Anspruch zu nehmen. Studenten brauchen sich nicht sorgen, denn sie erhalten den Mindestsatz von 300€ monatlich.
Anders sieht es bei denen aus, die ALGII beziehen, denn hier wird dieses Mindestelterngeld als Einkommen angerechnet und entsprechend von den Bezügen abgezogen. Ausnahme hier: War man vor der Geburt des Kindes erwerbstätig, kann man trotz Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe-Bezug einen Elterngeldfreibetrag geltend machen, der allerdings höchstens 300€ im Monat betragen kann.
Hast Du bereits ein Kind unter 3 Jahren, kannst Du zusätzlich einen Geschwisterbonus beantragen, der 10% des Elterngeldes entspricht, mindestens aber 75€ hoch ist.
Wichtig: Den Antrag so schnell wie möglich stellen, denn das Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gezahlt.
Betreuungsgeld für Studenten mit Kind
Ab dem 1. August 2013 haben Eltern von Kindern von 1 bis 3 Jahren den Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie es vorziehen das Kind selbst zu betreuen anstatt es in eine Krippe oder KiTa zu geben.
Monatlich erhalten diese Eltern einen Geldbetrag in Höhe von 150€.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit 15€ zusätzlich im Monat zu erhalten. Bedingung hierfür ist das sogenannte Bildungssparen, bei dem das Betreuungsgeld entweder für die Ausbildung oder aber für die Altersvorsorge des Kindes eingesetzt wird.
Auch Hartz IV Bezieher können einen Antrag auf Betreuungsgeld stellen, doch wird ihnen dieses auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Mutterschaftsgeld für Studenten
Hast Du vor der Geburt des Kindes während des Studiums gearbeitet, so besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses muss bei deiner gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
Hierfür benötigst Du in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Bei privat Versicherten geht der Antrag statt zur Krankenkasse an die Mutterschutzstelle des Bundesversicherungsamtes.
Landeserziehungsgeld für Studenten mit Kind
Momentan besteht leider nur in drei Bundesländern (Bayern, Sachsen & Thüringen) die Möglichkeit ein sogenanntes Landeserziehungsgeld zu beantragen.
Dieses schließt sich an das Elterngeld an und kann frühestens ab dem 13. Lebensmonat des Kindes gezahlt werden. Bis zu 10 Monate lang hast Du Anspruch einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld, welches auch Studenten beziehen können.
Voraussetzung für den Bezug ist die weiterführende Betreuung durch ein bzw. beide Elternteile. Der Antrag muss bei den Elterngeldstellen eingereicht werden. Erkundige dich dort auch über die Modalitäten, Fristen usw.
ALG II für Studenten mit Kind
Grundsätzlich ist es nicht möglich als Student Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Aber: Legst Du für die Erziehung deines Kindes Urlaubssemester ein, so kann während dieser Zeit ein ALG II-Anspruch geltend gemacht werden.
Beachtet hierbei jedoch die entstehenden Änderungen bezüglich des Elterngelds (das Elterngeld wird hier als Lohnersatzleistung angerechnet).
Sinnvoll ist auf jeden Fall der Antrag auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf bzw. einmalige Beihilfen in Form einer Erstausstattung für die Schwangerschaft und das Kind. Der Antrag auf eine einmalige Beihilfe kann jedoch unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen beantragt werden.
Sozialgeld für Studenten mit Kind
Es ist möglich für das Kind einen Antrag für Sozialgeld zu stellen, denn erst ab dem 15. Lebensjahr hätte es einen eignen Anspruch auf ALGII.
Bildquelle: Vielen Dank an PublicDomainPictures für das Bild (© PublicDomainPictures/www.pixabay.com).
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