Hi,
hab mich leider auch nicht abgemeldet zur mündlichen ABWL Prüfung und bin etwas verärgert, dass die Fristen für die Abmeldung während der Semesterferien ausgehangen wurden und dass es nicht mal eine Nachricht im LSF Forum gab.
Dabei schreibt die Prüfungsordnung nach § 21 vor, dass die Fristen in geeigneter Form ausgehangen werden sollen. Genau dann, wenn die Studenten nicht in der Uni sind...
Der Seite vom Prüfungsamt zur Folge handelt es sich hierbei gleich um mehrere Studenten, ca. 70 die deswegen zwangsverlost wurden.
Nun müssen viele Studenten gegen Ihren Willen zur mündlichen Prüfung, was macht das für einen Sinn?
Mehr Aufwand für das Prüfungsamt, für den Prof. und den Studenten, verbunden mit einer wahrscheinlich schlechteren Note.
Einloggen um zu antworten.