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4.Versuch

Userbild von MODEpeche
modepeche
am 21.08.06

Zitat:


Original geschrieben von tankoalhadji

Wenn Uni wichtig ist, dann würde ich jetzt schnell zum Fischer gehen und dich exen lassen. sonst darfst du an keiner uni in der brd bwl-studieren. wenn du dich selbst ext dann darfst du woanders weiterstudieren.


Schwachsinn!! Was soll es für einen Unterschied machen, ob man sich selber ext oder nicht? Fakt ist, dass man eine entscheidende Prüfung nicht bestanden hat und trotzdem von der Uni geext wird und damit so oder so raus ist.
Und auch ein Quereinstieg an 'ner FH ist immer irgendwo Glückssache. Möglich, klar. Aber es gibt keinen 100%ig klaren Weg, wie das abgeht, sondern ist von Fall zu Fall und je nach Studienfach unterschiedlich. Auch das Anerkennen lassen der Prüfungen... ein ewiges Rumgerenne.

@Threadopener: Das was Du von einem 4. Versuch gehört hast, bezieht sich sicherlich auf die Tatsache, dass, wenn man ansonsten ALLE Prüfungen, die man fürs Vordiplom braucht, hat und es nur an dieser einen nichtbestandenen scheitern würde... Dann kann man wohl 'ne mündliche Prüfung beantragen, aber sonst? Vierte Prüfung? Einfach so? Da kann ja jeder kommen. Klar, is hart, aber irgendwo muss man ja mal die Grenze ziehen.

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Userbild von igvs
igvs
am 21.08.06
wenn ich es richtig verstanden habe, dann handelt es sich bei den prüfungen wo ein vierter versuch möglich ist um die propädeutik.
wenn man diese in der im stundenplan empfohlenen weise schreibt, ist es möglich diese prüfungen insgesamt vier mal zu schreiben

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Userbild von blubber
blubber
am 21.08.06

Zitat:


Original geschrieben von igvs

wenn ich es richtig verstanden habe, dann handelt es sich bei den prüfungen wo ein vierter versuch möglich ist um die propädeutik.
wenn man diese in der im stundenplan empfohlenen weise schreibt, ist es möglich diese prüfungen insgesamt vier mal zu schreiben



das stimmt doch garnicht, man hat einen Freiversuch wenn man mathe im ersten oder zweiten semester das erste mal schreibt und dann zwei weitere (normale) also insgesamt drei Prüfungen. wo soll denn da bitte der vierte herkommen?
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 21.08.06

Zitat:


Original geschrieben von MODEpeche

Zitat:


Original geschrieben von tankoalhadji

Wenn Uni wichtig ist, dann würde ich jetzt schnell zum Fischer gehen und dich exen lassen. sonst darfst du an keiner uni in der brd bwl-studieren. wenn du dich selbst ext dann darfst du woanders weiterstudieren.


Schwachsinn!! Was soll es für einen Unterschied machen, ob man sich selber ext oder nicht? Fakt ist, dass man eine entscheidende Prüfung nicht bestanden hat und trotzdem von der Uni geext wird und damit so oder so raus ist.


Richtig. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein Blick in die Prüfungsordnung. §13 Abs. 4 S. 2 PO sagt eindeutig und unmißverständlich aus, dass die Diplom-Vorprüfung endgültig nicht bestanden wurde, wenn die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde.

Und §13 Abs. 5 PO: Falls die Diplom-Vorprüfung endgültig nicht bestanden ist, hat der Kandidat den Prüfungsanspruch für die Diplom-Vorprüfung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre und in jedem verwandten Studiengang mit gleicher Diplom-
Vorprüfung verloren.


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Userbild von aquatina
aquatina
am 21.08.06

Zitat:


Original geschrieben von MODEpeche

Das was Du von einem 4. Versuch gehört hast, bezieht sich sicherlich auf die Tatsache, dass, wenn man ansonsten ALLE Prüfungen, die man fürs Vordiplom braucht, hat und es nur an dieser einen nichtbestandenen scheitern würde... Dann kann man wohl 'ne mündliche Prüfung beantragen, aber sonst? Vierte Prüfung? Einfach so? Da kann ja jeder kommen. Klar, is hart, aber irgendwo muss man ja mal die Grenze ziehen.



...davon habe ich auch gehört - und wenn ich richtig informiert bin, dann hat diese Regelung nichts mit irgendeinem Paragraphen in der Prüfungsordnung zu tun, sondern ist nur nach Einzelfallprüfung eine Kulanz vom Herrn Dr. Fischer. Da sollten aber wirklich alle Prüfungen im Vordiplom bestanden sein und nach Möglichkeit nicht nur mit 4,0 und auch nicht mit mehreren Versuchen.
Also ich kann wirklich nur raten, sich mit dem Prüfungsamt in Verbindung zu setzen. Die können sicher eine zufriedenstellendere Antwort geben als unsere Vermutungen und Sachverhalte, die wir über 8 Ecken gehört haben.
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Userbild von Anonym
anonym
am 21.08.06
Vielen Dank an aquatina und die anderen hilfreichen Infos. Werd mich die Woche auf jeden Fall nochmal beim Prüfungsamt melden udn schauen was sich ergibt.
Liebe Grüße, Julia
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 21.08.06

Zitat:


Original geschrieben von peppamint

Vielen Dank an aquatina und die anderen hilfreichen Infos. Werd mich die Woche auf jeden Fall nochmal beim Prüfungsamt melden udn schauen was sich ergibt.
Liebe Grüße, Julia


Es wäre schön, wenn du die Informationen hier posten könntest. Das kann dann die sicherlich in Zukunft (spätestens Ende nächsten Semesters...) wieder auftauchenden Diskussionen verkürzen bzw. gar nicht erst wieder aufflammen lassen.

Ach ja, hab ich grade nochmal durch Zufall gesehen, Dr. Fischer ist diese Woche noch im Urlaub. Kann also gut sein, dass sich da diese Woche noch nichts ergibt.
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Userbild von Anonym
anonym
am 21.08.06
mach ich auf jeden Fall...!
Grüße, Julia
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Userbild von Konsumentin
konsumentin
am 22.08.06
Für die Fächer Mathematik bzw. TdR hat man 2 Versuche. Zusätzlich wird der sogenannte Freiversuch gewährt, wenn es im ersten oder zweiten Semester geschrieben wird - also dann insgesamt 3 Versuche.
Eine vierte Prüfung ist nicht möglich. Sollten alle bis auf diese Prüfungen im Vordiplom bestanden sein, liegt es im Ermessen des Prüfers und des Prüfungsausschusses (der übrigens nicht nur aus Dr. Fischer besteht), eine mündliche Prüfung zu gewähren. Aber da handelt es sich jedesmal um eine Einzelfallentscheidung, für die ich aber noch keinen Anwalt benötige. Ich muss nur in Absprache mit Dr. Fischer einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. (Zuvor sollte ich innerhalb der Frist gegen die Exma Widerspruch eingelegt haben.)Möglich sind darüber hinaus natürlich rechtliche Schritte gegen die Universität.

Exmatrikuliert wird man, sobald man sein Vordiplom nicht mehr erreichen kann. Das kann verschiede Gründe haben, z.B. eine zweite WP nicht bestanden oder die Bonus-Malus-Punkte reichen nicht.
Hat man an einer Prüfung teilgenommen, kann man sich nicht noch schnell exmatrikulieren, bevor das Prüfungsergebnis im Prüfungsamt eintrifft, denn die Leistung wurde ja erbracht. Man müßte das vor der Prüfung machen. Anderfalls wird man so oder so exmatrikuliert. Man verliert den Anspruch auf ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer deutschen Universität, dh.
1. ich kann dasselbe an jeder FH und BA studieren
2. ich kann jedes nicht wirtschaftswissenschaftliche Fach an der Uni studieren
Für die FH brauch ich einen Leistungsnachweis. Dort werden dann alle oder ein Teil der Noten anerkannt. Oft wird das mit der HTWK so gehandhabt.

Alle Klarheiten beseitigt? :-)
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Userbild von Anonym
anonym
am 13.09.06
Also ich hab den 4.Versuch bekommen, aber ich denke das hängt sehr viel von Vorleistungen ab. Es wurde echt darauf geschaut, dass ich alles bestanden habe und sicher auch wie. Wollt ich nur mitteilen.
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