hallo zusammen,
ich würde das thema gleich mal missbrauchen um eine andere brennende frage loszuwerden ... und zwar ... inwiefern darf ich denn eigentlich die, meine gesetzestexte in unglaublicher farbenvielfalt schmückenden Post-it`s beschriften.
Darf ich nur GG, VwGO etc. draufschreiben um die entsprechenden texte schneller zufinden, oder darf gleich was ganz spezielles, wie bspw. "§ 1 - Kaufmann" draufschmieren. Wäre zweiteres bereits zuviel des guten oder noch im rahmen des erlaubten..?
Vielleicht gibt's ja fundierte antworten ... hab's leider verpennt den dozenten direkt diese frage zustellen.
Also ich danke bereits im voraus für die informationen.
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