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Prokuraerteilung

Userbild von mirolino
mirolino
am 30.07.06
und was ist eine Schein- bzw Phantasiefirma??
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Userbild von louis
louis
am 30.07.06
ich glaube das würde freiwillig keiner machen denn dann greift §§179 BGB
und es würde äüßerst schlecht für den Möchtegern Prokuristen ausgehen.
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Userbild von louis
louis
am 30.07.06
Na ne scheinfirma ist ne firma die in der Wirklichkeit nicht existiert
und ne fantasiefirma ist ne firma die einfach nur einen unglaublig abstrakten namen hat der weder einer person noch einer sache zugeorndet werden kann
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 30.07.06

Zitat:


Original geschrieben von ws_04_willi

In § 48 steht, dass die Prokuraerteilung dem Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Stellvertreter vorbehalten ist.

Heißt dass, das ein GmbH-Geschäftsführer keine Prokura erteilen darf ?(er ist ja organschaftlicher Stellvertreter, gesetzlicher Stellvertreter wäre ja wenn Unternehmung Minderjährigem gehört?)

Oder wie §-)


Schaut mal ins Skript vom Drygala, RNr. 418... die Gesellschafterversammlung ist u.a. für die Bestellung eines Prokuristen verantwortlich.

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Userbild von ZeroCool
zerocool
am 30.07.06

Zitat:


Original geschrieben von susi86

hätte auch mal noch eine frage zu prokura, auf die ich im script keine lösung gefunden habe..

was ist, wenn sich jemand als prokurist ausgibt, aber in wirklichkeit nie prokura vom kaufmann erteilt bekommen hat? für dritte besteht doch keine informationspflicht dahingehend, also sie müssen ja nicht prüfen, ob er nun tatsächlich prokurist ist oder nicht?! denke mal das abgeschlossene geschäft ist dann trotzdem unwirksam, oder? oo-/


wenn man mit einer firma geschäfte eingeht und diese geschäfte mit einem prokuristen abschließt hat man meiner meinung nach schon die pflicht zu prüfen ob es sich dabei um einen rechtmäßigen prokuristen handelt. wozu ist denn sonst die veröffentlichungspflicht im hr gut?!
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Userbild von Anonym
anonym
am 30.07.06
@zerocool..

aber wurde das mit dem prokura nicht angelegt, um geschäfte zu beschleunigen?! bilde mir ein, dass ich gelesen habe, dass sich dritte gutgläubig darauf verlassen können, wenn sich jemand als prokurist ausgibt.. muss nochmal suchen..

EDIT: hatte was verwechselt, es heißt, dass sich dritte nicht über UMFANG der prokura informieren müssen, da diese gesetzlich typisiert sind.

aber müssen sie sich nun generell informieren, ob dem prokuristen überhaupt prokura gegeben wurde, oder können sie einfach davon ausgehen (ohne im register nachzulesen o.ä.) ?? :fragend:
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Userbild von ZeroCool
zerocool
am 30.07.06

Zitat:


Original geschrieben von susi86

@zerocool..

aber wurde das mit dem prokura nicht angelegt, um geschäfte zu beschleunigen?! bilde mir ein, dass ich gelesen habe, dass sich dritte gutgläubig darauf verlassen können, wenn sich jemand als prokurist ausgibt.. muss nochmal suchen..

EDIT: hatte was verwechselt, es heißt, dass sich dritte nicht über UMFANG der prokura informieren müssen, da diese gesetzlich typisiert sind.

aber müssen sie sich nun generell informieren, ob dem prokuristen überhaupt prokura gegeben wurde, oder können sie einfach davon ausgehen (ohne im register nachzulesen o.ä.) ?? :fragend:


also ich würde auf jeden fall sagen JA KLAR muss ich mcih informieren ob derjenige prokura hat, wenn nicht im hr dann doch wenigstens über den geschäftsführer
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 30.07.06
Hab grad mal nen Jurastudenten konsultiert. Wenn man es WEISS, dass der keine Prokura hat, darf man auch keine dahingehenden Geschäfte abschließen. Wenn man es aber nicht weiß und sich auch nicht informiert hat, ist es grobe Fahrlässigkeit und schadet nicht. Steht auch so irgendwo in den Folien vom Drygala, glaub ich.
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Userbild von ZeroCool
zerocool
am 30.07.06

Zitat:


Original geschrieben von sabine2902

...ist es grobe Fahrlässigkeit und schadet nicht...


wie ist das denn gemeint?! fahrlässigkeit schadet doch immer irgendwem?! :-o
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 30.07.06

Zitat:


Original geschrieben von ZeroCool

Zitat:


Original geschrieben von sabine2902

...ist es grobe Fahrlässigkeit und schadet nicht...


wie ist das denn gemeint?! fahrlässigkeit schadet doch immer irgendwem?! :-o


Wollte mir auch nicht so ganz einleuchten, aber schau dir mal die Folie zum Handelsregister an, da steht als letzter Punkt: "Nur Kenntnis schadet dem Dritten; nicht schon grobe Fahrlässigkeit". Soll wohl heißen, dass es dem Dritten also dann nur schadet, wenn er irgendwas wusste. Wenn er es unterlassen hat, sich über irgendwas zu informieren --- was dann in diesem Fall wohl die grobe Fahrlässigkeit darstellt --- schadets ihm offenbar nicht.

Find ich auch doof, aber wat solls. Die Wege des Rechts sind unergründlich. :-D
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