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Lösungen der Testfälle der Folien

Userbild von stussy
stussy
am 31.07.05
Gehe gerade die Folien durch und versuche die Testfälle zu lösen. Leider habe ich mir die Antworten dazu nicht mitgeschrieben.
Die meisten Fälle sind relativ eindeutig aber bei einigen weiß ich nicht so genau.

Testfall Kaufmannsbegriff

[navy]2. A und B vereinbaren, dass sie in leer stehenden Gewerberäumen in Leipzig- Nord einen Gebrauchtwagenhandel betreiben wollen. Beide wollen Geld und ihre Arbeitskraft einbringen. Rechtsform des Unternehmens?[/navy]

Ich würde sagen OHG, bzw. KG wenn einer der beiden beschränkt haftet.

Testfälle Handelsregister

[navy]1. A ist am 1.4.03 aus der A, B, und C OHG ausgeschieden. Im Handelsregister ist das nicht eingetragen worden. Am 5.5. kauft er namens der OHG bei X einen Computer. X hatte gerüchteweise gehört, dass A bei ABC ausgeschieden sei, deswegen aber weiter nichts unternommen. Muss die OHG den Computer abnehmen und bezahlen?[/navy]

Die OHG muß den Computer abnehmen, da das Ausscheiden eine einzutragende Tatsache gewesen wäre. X hatte zwar Gerüchte gehört, die jedoch nicht 100% auf Tatsachen basierten =>nicht kennen.

[navy]3. Bei der F. Mayer Warengroßhandlung KG ist der B zum Prokuristen ernannt worden. Das wird auch zum Handelsregister angemeldet und richtig eingetragen. Fehlerhafterweise wird aber veröffentlicht, dass B zum Prokuristen der X. Meyer Weingroßhandlung KG bestellt sei. Als B davon erfährt, bestellt er bei X namens der Meyer Weingroßhandlung 5.000 Flaschen Chateau Delapompe 1983 zum Gesamtpreis von 100.000 €. Muss die Meyer Weingroßhandlung die 100.000 € bezahlen? [/navy]

Ja, die Meyer Weingroßhandlung muss laut §15 Abs. 3 bezahlen. Trotzdem hat die Weingroßhandlung Recht auf Schadensersatz von B, da dieser die Unrichtigkeit kannte und arglistig handelte.

Testfall Firma

[navy]An der Shark & Beit Finanzdienstleistungs- Agentur sind Steven Shark und Berd Beit als Gesellschafter beteiligt. Beit möchte aus der Gesellschaft ausscheiden. Welche Auswirkungen hätte das auf die Firma?[/navy]

Die Firma muß sich umbennen.

Kann jemand diese Lösungsansätze bestätigen bzw. korrigieren?
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Userbild von zeusin
zeusin
am 31.07.05
beim ersten is glaube keine KG, sndern ne GbR, je nachdem wie groß der umfang is, und bei dem letzten muss der ausscheidene gesellschafter seine zustimmung geben, ob die firma so weiter heißen darf, außerdem (is zwar nich zur firma, hat er abe trotzdem noch erwähnt) wandelt sich das ganze in ein eK, da aus 2 nur noch einer überbleiben
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Userbild von Anonym
anonym
am 31.07.05

Zitat:


Original geschrieben von stussy
Testfall Firma

[navy]An der Shark & Beit Finanzdienstleistungs- Agentur sind Steven Shark und Berd Beit als Gesellschafter beteiligt. Beit möchte aus der Gesellschaft ausscheiden. Welche Auswirkungen hätte das auf die Firma?[/navy]

Die Firma muß sich umbennen.


laut §24 abs.1 die firma kann fortgeführt werden !!
aber bei ausscheiden eines geslellschafters dessen namen in der firma enthalten ist, braucht man die zustimmung von ihm §24 abs.2
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britney
am 31.07.05
nun ja, dadurch das einer aus dem unternehmen austritt, muss der zusatz der rechtsform geändert werden in e.K. nach §19. Im Skript steht, dass bei Änderung des Rechtsformzusatzes die Firmenidentität entfällt. Das heisst die Firma wird nicht fortgeführt.
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Userbild von Flying Monte
flying monte
am 31.07.05
Testfall: Kaufmannsbegriff:
nach §§ 1 i.V.m. 6 I, 105 I HGB => Istkaufmann, wenn in kaufm. Art und Weise geführter Geschäftsbetrieb
nach § 2 HGB => Kannkaufmann, wenn Punkt des Geschäftsbetriebes nicht erfüllt
wenn beides nicht der Fall dan Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Userbild von stussy
stussy
am 31.07.05

Ja das ist so richtig. Hinzuzufügen wäre noch, dass S auch durch die Eintragung in das Handelsregister Kaufmann werden kann =>Kannkaufmann §2 HGB
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Userbild von Anonym
anonym
am 31.07.05

Zitat:



Testfall Kaufmannsbegriff

[navy]2. A und B vereinbaren, dass sie in leer stehenden Gewerberäumen in Leipzig- Nord einen Gebrauchtwagenhandel betreiben wollen. Beide wollen Geld und ihre Arbeitskraft einbringen. Rechtsform des Unternehmens?[/navy]


es handelt sich entweder um eine OHG oder GbR, je nachdem ob ein Handelsgewerbe vorliegt. §105 I vordert solch ein Handelsgewerbe. §105 II sagt aber auch noch das kraft Eintragung (§2 Kannkaufmann) eine OHG vorliegen kann. Ist dies nicht der Fall => GbR.

Zitat:



Testfälle Handelsregister

[navy]1. A ist am 1.4.03 aus der A, B, und C OHG ausgeschieden. Im Handelsregister ist das nicht eingetragen worden. Am 5.5. kauft er namens der OHG bei X einen Computer. X hatte gerüchteweise gehört, dass A bei ABC ausgeschieden sei, deswegen aber weiter nichts unternommen. Muss die OHG den Computer abnehmen und bezahlen?[/navy]


Die OHG muss den Computer abnehmen, den nach $15 I kann man eine nicht eingetragene Tatsache keinen Dritten anlassten.

Zitat:



[navy]3. Bei der F. Mayer Warengroßhandlung KG ist der B zum Prokuristen ernannt worden. Das wird auch zum Handelsregister angemeldet und richtig eingetragen. Fehlerhafterweise wird aber veröffentlicht, dass B zum Prokuristen der X. Meyer Weingroßhandlung KG bestellt sei. Als B davon erfährt, bestellt er bei X namens der Meyer Weingroßhandlung 5.000 Flaschen Chateau Delapompe 1983 zum Gesamtpreis von 100.000 €. Muss die Meyer Weingroßhandlung die 100.000 € bezahlen? [/navy]


Nein, $15 III setzt voraus das die Bekanntmachung veranlaßt wurde, dass hat die Meyer Weingroßhandlung nicht gemacht also kann sie auch nicht belastet werden. Da B aber arglistig gehandelt hat kann man ihn die Rechnung anlasten.

Zitat:



Testfall Firma

[navy]An der Shark & Beit Finanzdienstleistungs- Agentur sind Steven Shark und Berd Beit als Gesellschafter beteiligt. Beit möchte aus der Gesellschaft ausscheiden. Welche Auswirkungen hätte das auf die Firma?[/navy]


Nach §24 II kann die Firma ihren Namen behalten wenn Beit dem Zustimmt. Nach §19 I muss in der Firma die korrekte Bezeichnung beinhalten, also Shark & Beit Finanzdienstleistungs- Agentur e.K. (aber das muss sie ja auch schon vorherr nur hier: Shark & Beit Finanzdienstleistungs- Agentur steht nichts bei)
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Userbild von Anonym
anonym
am 31.07.05
eine GbR kann kein Handelsgewerbe sein den dann wäre sie ja eine OHG ($5 setzt ein Handelsgewerbe voraus)
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