ich hab mal 'ne frage zu den schwerpunkten-
- schweigen im rechtsverkehr : ist damit bei 'handelsgeschäft' unter KBS 'schweigen des empfängers wirkt als genehmigung' gemeint? oder was anders?
- innenrecht der gesellschaften - bezieht sich das auf folien 8 und 9 mit Gbr, OHG, KG usw?
Danke für eure Hilfe.
Einloggen um zu antworten.