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übungsaufgaben

Userbild von andreas
andreas
am 02.02.06
darf ich bei der prüfung die übungsaufgabenstellung benutzen?
wenn ja ist es erlaubt auf den seiten die lösungen mit draufzuschreiben?

danke
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Userbild von rossoneri
rossoneri
am 02.02.06
Hier die mail vom prof zu diesem thema:
"Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

auf vielfachen Wunsch also nochmal eine Übersicht über die
zugelassenen Hilfsmittel in der Klausur:

Taschenrechner (auch programmierbar)

Sämtliche gekaufte Unterlagen, d.h. Vorlesungsfolien
Angaben der Übungsaufgaben, Tabellen. Handschriftliche
Anmerkungen beliebigen Inhalts sind erlaubt.
Post its (ohne Anmerkungen) zum leichteren Auffinden der
Seiten sind möglich.

Index zu den Vorlesungsfolien

10 zusätzliche Din A4 Blätter (also 20 Seiten). Diese dürfen
handschriftlich mit beliebigem Inhalt gefüllt werden, gedacht
ist hier an eine selbsterstellte Formelsammlung. Erlaubt sind
natürlich auch Lösungen zu den Übungsaufgaben.


Die Lösungen zu den Übungsaufgaben dürfen also nur auf den 10 Blättern
oder auf den gekauften Unterlagen auftauchen.

Die Beschränkungen sollen verhindern, dass Waschkörbe
mitgebracht werden, was bei open book Klausuren häufig vorkommt.
Es handelt sich um KEINE bürokratische Gängelung.

Ich bin übrigens der Meinung, dass die Mitnahme sämtlicher Lösungen zu den Übungsaufgaben nicht sinnvoll ist. Die Lösungen zu Übungsaufgaben sollten sie verstehen und nicht erst nachschlagen müssen. Weniger ist häufig mehr.

Stefan Lang"
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