StudentInnen in der Stadt
diverse Fragen ... |
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contcon
am 12.02.07
Hallo zusammen ... bin beim Lernen auch auf ein paar Fragen gestossen. Vieleicht kann mir jemand helfen. 1. Was kann ich mir unter Willkürrücklagen vorstellen? 2. Die Tendenzen bei FIFO und LIFO versteh ich nich ganz. also quasi Aufwand sinkt bei LIFO und steigt bei FIFO 3. Mit Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren komm ich auch nich wirklich klar. 4. Muss ich bei den Anschaffungskosten nach HGB alles ohne MwSt rechnen, oder nur den Anschaffungspreis? 5. Wähle ich den Degressionsfaktor bei der geometrischen Degression selbst, oder lässt sich ein idealer Faktor berechnen, oder wurde ein Faktor in der Vorlesung angegeben, den wir benutzen sollen? MFG Conrad
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beat
am 13.02.07
zu frage nr. 5: waren das nicht meistens in den aufgaben 20 % degressiv und ich glaube in der vorlesung gehört zu haben linear 2x ??? Oder irre ich mich da jetzt???
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daffodil
am 13.02.07 Zitat:Original geschrieben von Die_Beate zu frage nr. 5: waren das nicht meistens in den aufgaben 20 % degressiv und ich glaube in der vorlesung gehört zu haben linear 2x ??? Oder irre ich mich da jetzt??? stimmt. wir haben die übungsaufgabe und auch die klausurfrage mit 20% gemacht. die doppelte der lineare abschreibungssatz, aber maximal 20%.
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kennymccormick
am 13.02.07
also ich würde 30% als Maximum nehmen, war das in Vorlesung nicht auch so genannt?
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stere
am 13.02.07
Hallo, die Regelung mit den 20 und 30 % ist schon etwas verwirrend. Mir ist auch so, wie es saviano geschrieben hat. Jedoch ergibt sich im Script ein Problem dabei. Dort steht "Aber: steuerrechtliche Begrenzung des Ausmaßes der geometrisch-degressiven Abschreibung (max 20%)" im folgenden Beispiel wird jedoch mit 30 % degressiv abgeschrieben! Was ist nun also richtig und im Zweifelsfalls in der Klausur zu verwenden? Da wir grad bei dem Beispiel sind. Muss man wirklich jedes Jahr prüfen, wie sich der lineare Betrag verhält. Sprich findet auch hier eine Anpassung an die Restdauer statt? Ich kann mich erinnern in früheren Lehrveranstaltungen da keine spezielle Differenzierung gemacht zu haben. Da wurde geschaut, wie hoch der Betrag linear ist und dieser über die komplette Zeit verwendet - unabhängig ob in den ersten Jahren degressiv abgeschrieben wurde oder nicht. Sicher ist es genauer jährlich neu zu prüfen, am Zeitpunkt des Wechseln ändert sich jedoch (bei allen mir untergekommenen Beispielen) nichts.
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problem-maus
am 13.02.07
also das mit den 30% ist eigentlich ganz simpel, im script steht auf seite "schlag-mich-tot" steht, dass sich die 30% (bzw. eben das 3-fache der linearen abschreibung) nur auf gegenstände beziehen, die nach dem 1.1.2006 angeschafft worden sind. also wie saviano geschrieben hat. und nun wegen der linearen abschreibung: wenn du von anfang an linear abschreibst, ist der abschreibungsbetrag (logischerweise) über alle perioden konstant. schreibst du aber zuerst degressiv ab, dann musst du beim wechsel den linearen abschreibungsbetrag neu berechnen (also: Restbuchwert / Restnutzungsdauer). begründung: du schreibst zuerst degressiv ab, hast damit in der 1. periode höhere abschreibungsbeträge als mit der linearen abschreibung; würdest du jetzt aber in einer späteren periode beim wechsel den linearen abschreibungsbetrag der 1. periode ansetzen, dann würdest du am ende mehr abschreiben, als die maschine wert ist. versuchs notfalls mal an ein beispiel... externes hab ich zwar auch keine ahnung, aber tdr liegt mir schon mehr hoffe es war verständlich...
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stere
am 13.02.07 Zitat:Original geschrieben von saviano zu deinem zweiten Teil: wenn die Frage sich darauf bezieht, ob jährlich zu prüfen ist, ob der Übergang zur linearen günstig ist oder nicht; das ist natürlich keine Pflicht; wenn man möglichst geringe Steuerbelastung haben will, dann prüft man schon am Anfang, in welchem Jahr durch die Umstellung dann eine höhere Abschreibung verbucht wird als bei der degressiven (die ja immer geringer wird); das ganze ist aber ein Wahlrecht und wer immer linear abschreiben will, darf das tun; rein mathematisch muss der günstigste Wechselzeitpunkt immer der gleiche sein; das hängt mit den Prozenten der degr. Afa zusammen; hat mir auch mal einer erklärt; aber mit Mathe hab ich´s nicht so. ) Genau das meinte ich vorhin. Selbst wenn ich nicht jedes Jahr prüfe, ob linear nun >= degrissiv ist, so ist der Zeitpunkt immer gleich - sofern man immer maximal abschreiben will. Bei den üblichen Beispielen wird von einer Maximalen Nutzungsdaueren von 10 Jahren ausgegangen, wodurch die maximal degressiv zulässige Abschreibung von 20%, inzwischen 30%, zulässig ist. Bei den entsprechenden %-Sätzen ergibt sich, dass nach 5 Jahren bei 20% bzw. nach 3 Jahren bei 30% der Wechsel erfolgen sollte.
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daffodil
am 14.02.07 Zitat:Original geschrieben von saviano sorry, das stimmt nicht ganz; muss meines Erachtens heißen max. 20% (vom jährlichen Restbuchwert) aber auf alle Fälle max. das doppelte der linearen Abschreibung); nicht andersrum; das macht einen Unterschied; für Interessierte ein Link anbei http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?steu51.htm danke für den hinweis. aber irgendwie ist jetzt mir alles durcheinander, weil ich bis jetzt genau andersrum gedacht habe .z.b bei der übungsaufgabe 15, wir haben die degressive abschreibung so gerechnet : zuerst, der lineare abschreibungssatz -> 100/12 = 8,33 , dann steurli ches max = 8,33*2 = 16,67 und weil das nicht mehr als 20% ist, haben wir mit diesem betrag degressive abgeschrieben,also 16,67% von 2000000 = 333.400 und hatten als rbw im jahr 00 -> 1666600 raus. also,mit dem lösungweg irre ich mich dann bestimmt irgendwo, aber finde bloß nicht wo. kann mir vielleicht jemand helfen? danke schonmal.
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daffodil
am 14.02.07
jetzt bin ich mal beruhigt, danke dir. d.h ich kann auch so rechnen, wie ich eben erläutert hab, nehme ich an.
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