1) Entwicklungs- und Forschungsaufwand ist nach HGB ja verboten zu aktivieren.
Gilt dann das gleiche aufgrund der Maßgeblichkeit auch fürs StB? Oder liegt hier eine Durchbrechung vor?
2) Drohverlustrückstellung und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: nach IFRS passivierungspflichtig?
3) Eventualverbindlichkeit: Wird dies bei IFRS und StB genauso wie bei HGB (Passivierungsverbot aber Angabepflicht im Anhang) behandelt? Bleibt das nach BilMoG so?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
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