StudentInnen in der Stadt

Userbild von frossberg
Userbild von Chillstar
Userbild von Geo_Surf
Userbild von Marcob2007
Userbild von kire.le.beuh
Userbild von Jam
Userbild von claudi-le
Userbild von aishmily
Userbild von ConnyChiWa
Userbild von pusteblume

Klausurschwerpunkte???

Userbild von lueddi2000
lueddi2000
am 29.01.09
Hi,
hat zufällig die Klatt-Pa... Schwerpunkte für die Klausur genannt???
Einloggen um zu antworten.
Userbild von lueddi2000
lueddi2000
am 07.02.09
Dank dir! ;-)
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Anonym
anonym
am 17.01.10
Sind die dieses Jahr identisch?
Einloggen um zu antworten.
Userbild von JohnStorm
johnstorm
am 21.01.10
Schwerpunkte WS09/10
-Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit
-Verjährung (ohne Unterbrechung/Neubeginn), Bedeutung, Fristen
-Anfechtung (Gründe, 123 1/2)
-Vertreter, Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfe
-Schuldrecht (Inhalt des Schuldverhältnisses, verspätete Leistung)
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Anonym
anonym
am 28.01.10
Danke. :-)
Einloggen um zu antworten.
Userbild von raiso
raiso
am 03.02.10

Zitat:


Schwerpunkte WS09/10
-Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit
-Verjährung (ohne Unterbrechung/Neubeginn), Bedeutung, Fristen
-Anfechtung (Gründe, 123 1/2)
-Vertreter, Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfe
-Schuldrecht (Inhalt des Schuldverhältnisses, verspätete Leistung)


@ JohnStorm - danke dir !!! paar Fragen hätte ich noch, wäre schön, wenn mir einer erklären könnte, und zwar:

-Vertreter, Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfe : inkl. Vollmacht oder ohne ?

-Schuldrecht (Inhalt des Schuldverhältnisses, verspätete Leistung) : hier nur die "verspätete Leistung" , andere Pflichtverletzungen nicht ?! Oder muss man da das komplette Kaptitel 4 - Leistungsstörungsrecht - lernen ?!

Viele Dank vorab und viel Glück euch allen bei der Prüfung! :-)
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Anonym
anonym
am 03.02.10
Ich würde ohne Vollmacht und ohne das komplette Kapitel 4 lernen.
Einloggen um zu antworten.
Userbild von JohnStorm
johnstorm
am 03.02.10
Also Vollmacht hab ich mir mal reingezogen, aber nur recht grob. Schuldrecht hat die gute Frau eben die beiden Schwerpunkte genannt, den Rest werde ich vielleicht mal überfliegen.
Am besten einfach mal die Beispielklausuren am Ende vom Skript durcharbeiten und dabei das BGB mit paar Verweisen/Fähnchen schmücken, dann wird das schon laufen.
Einloggen um zu antworten.
Userbild von raiso
raiso
am 03.02.10
Ok, ich danke euch ! :-)
Einloggen um zu antworten.