Hallo,
ich hab da auch noch eine Frage zu den Brathänchen Beispiel, was Dr. Brängelmann in der Vorlesung brachte:
Wieso zahlen Hühnermäster und Broilerverkauf nur 4.- bzw. 7.20.- an das Finanzamt, während die USt 12.- bzw. 19.20.- beträgt. Was passiert mit der Differenz?
(Kückenzüchter zahlt ja von 50.-, 8.- an das Finanzamt, was auch der USt. entspricht)
MfG Samlayn
Einloggen um zu antworten.