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Abschluß der Konten

Userbild von Schneidi
schneidi
am 12.02.06
Sollen Mieterträge bzw. Mietaufwand sowie Zinserträge bwz. Zinsaufwand bei der Prüfung über GuV abgeschlosen werden oder über Sonstige betriebliche Erträge ( und diese dann ins GuV ) ?????

Weiß es jemand genau ?
Ansonsten bitte ich um eine Antwort von Herrn Dr. Brägelmann.
Danke.
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Userbild von Anonym
anonym
am 12.02.06
ZE, ZA, ME und MA werden über GuV abgeschlossen

Quelle: Lösung zu gega12
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Userbild von Schneidi
schneidi
am 12.02.06
In der letzten Vorlesung erwähnte er aber in einer Zusammenfasung das ZA und ZE sowie MA und ME über sonstige betriebliche Aufwendungen / Erlöse abgeschloßen werden.

Würde es gerne noch bis morgen früh erfahren.
Wie bucht Ihr es denn ?

Gruß
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Userbild von Luca
luca
am 13.02.06
Dies darf nicht unkorrigiert bleiben, obwohl in der Klausur danach nicht gefragt wurde. -
Die Aufwandsseite hatte ich einfach überlesen. Sorry §-)

Korrektur: "Beides geht. Beides ist richtig. Mfg Dr. B."

ersetzen durch

"Beides geht auf der Ertragsseite. Beides ist dann richtig:
ZE an SbE o. ZE an Betriebsfremde Erträge o. ZE an GuV. Mfg Dr. B."

§-)
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Userbild von Anonym
anonym
am 12.02.06
Hallo!

Wie schließt man denn eigentlich erhaltene Anzahlungen/ geleistete Anzahlungen und AbschSA und Wertberichtigung ab ?
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Userbild von Luca
luca
am 12.02.06
Erh. Anz. müssen sie zurückzahlen, wenn sie nicht leisten => Passivkonto: Erh. Anz. an SBK
Gel. Anz. bekommen sie hoffentlich vom Lieferanten zurück => Aktivkonto: SBK an Gel. Anz.
AbschSA => Aufwandskonto, abschluss über GuV: GuV an Absch SA
Wertberichtigung = Passivkonto, obwohl die indirekte Abschreibung heute nicht mehr erlaubt ist: WB SA an SBK.

MfG
Dr. B.
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Userbild von Anonym
anonym
am 12.02.06
Super!
Danke Herr Brängelmann!
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