wenn ich mich richtig erinnere, darf man in bgb nur einen gesetzestext (da bietet sich wohl ein bgb an...) verwenden!?!
ansonsten darf man in mathe im 2. teil alles benutzen, was man so mitbringt (bücher, skripte, übungsaufgaben, ...)
ich glaub in tdr und vwl darf man gar nix mitbringen, das müsste auch für info gelten, wobei ich diese klausur eh sehr einfach fand, da wäre ein hilfsmittel wirklich übertrieben...
sollten meine dunklen erinnerungen falsch sein, dann bitte andere infos geben
hoffe, das hilft ein wenig
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