hallo!
könnte mir mal jemand auf die schnelle verraten was die gesetzlichen Grundlagen für den Schadensersatz bei Verzug sind??
also: Nachlieferung und Schadensersatz nach § 286
und Schadensersatz statt Lieferung nach § 280 (1) und (2) sowie der
Voraussetzung § 281 ist mir klar...bräuchte sozusagen nur mal ne eindeutige Erklärung zu den weiteren Paragraphen und Absätzen die dabei noch in Frage kommen und welche Rechtsfolgen damit zusammenhängen.
Danke und viel glück an alle, die in den nächsten tagen geprüft werden!!!!!
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