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Ist diese AGB-Klausel zulässig??

Userbild von Anonym
anonym
am 02.09.05

Zitat:



§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Compuland GmbH & Co. KG verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Compuland GmbH & Co. KG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.



Laut §446, §447 geht die Gefahr doch erst bei Übergabe am Erfüllungsort auf den Käufer über. (davon ausgegangen, dass Rechnungsadresse auch Lieferadresse ist)
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Userbild von fubar1323
fubar1323
am 04.09.05
Kommt drauf an, wo nach §269 der Erfüllungsort ist. Man kann es durchaus als Schickschuld nach §447 I auslegen, dann ist das durchaus rechtens.
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zeusin
am 21.01.06
hallöchen, habe mal eine Frage zu einer KLausurfrage aus dem ws03/04
und zwar gehts um Aufgabe 3, da steht
Ein Unternehmer hat in seinen Verträgen folgende Klausel:

1.....
2....
3. Bei Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen

ist der Passus gültig?

Ich habe unter den vorgeferigten unwirksamen Paragraphen in 307-309 nichts konkretes dazu gefunden:-(, wie man diese Aufgabe handhaben könnte, vielleicht weiß ja einer von euch bescheid, danke schonmal im Vorraus für die Hilfe!
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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 21.01.06
hi, also hab grad mal gemanden gefragt, der jura studiert.
derjenige meint laut §309 ist die klausel ok. allerdings nicht bei verletzung von leben, körper, gesundheit oder grober fahrlässigkeit(§309.7)

hoffe das hilft.

mal ne frage zu der aufgabe 1: soll die verjährung nach 4 jahren beginnen (also zb bei einer frist von 3 jahren 7 jahre dauern) oder genau nach 4 jahren stattfinden §-)
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zeusin
am 21.01.06
also in der Aufgabe steht "Die Verjährung beginnt nach 4 Jahren" und soweit wie ich das interpretiere heißt das, dass du nach dem auslösenden Ereignis 4 Jahre Zeit hast dass irgendwie anzufechten etc...also dass du quasi anch 4 Jahren nichts mehr machen kannst
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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 21.01.06
stümmt, macht wohl am ehesten sinn
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