hallo alle miteinander,
ich habe das mal bei frau klatt-pawelczyk angefragt.
antwort ist:
"Verweise von einem § zum anderen sind zulässig , z. B. an § 107 s. § 183.
Fähnchen am Rand als konkretes Inhaltsverzeichnis auch , aber keinerlei Beschreibungen , Definitionen oder andere Erläuterungen."
mfg
revo
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