Hi,
da bei es bei den Erwerbseinkünften des Staates um Angebot und Verkauf von staatlich erstellten Gütern am Markt geht, kann man den Monopolpreis, den der Staat durch ein staatliches Monopol (ehemals Post etc.) erzielt, als Quasibesteuerung interpretieren. Quasi deshalb, weil es ja keine wirkliche Steuer ist, der Preis im Monopol aber bekanntermaßen über dem im Polypol liegt.
SO hab ich das zumindestens verstanden.
Gruß Xeno
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