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FIWI 2 Gewinnsteuerüberwälzung

Userbild von Lynni
lynni
am 29.07.07
hallo.

hab da mal eine frage: was genau möchte prof. lenk mit der graphik unter dem punkt C.4.2.2. aussagen? so ganz verstehe ich das nicht, also mit den mindestniveaus und so sachen. vll hat sich ja der ein oder andere notizen gemacht oder es vollständig verstanden.
graphik unter C.4.2.1. ist ja verständlich, also dass eine gewinnsteuerüberwälzung grundsätzlich nicht möglich ist.
ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

lg lynni
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Userbild von stussy
stussy
am 29.07.07
also im gegensatz zum ersten fall (gewinnmax.) geht man in diesem fall von umsatzmaximierung aus, bei gleichzeitigem halten eines bestimmen gewinnniveaus.

wenn nun der gewinn besteuert wird, fällt der gewinn entsprechend kleiner aus und das mindestniveau kann nur gehalten werden, wenn die menge reduziert wird. durch diese mengenreduzierung geht eine preissteigerung einher, die von den konsumenten getragen werden muß. diese preissteigerung ist die überwälzung der gewinnsteuer.

für mich war es hilfreich sich das mal an der normalen monopolgrafik klarzumachen. man muß aber darauf achten, dass das anfängliche optimum nicht bei GE=GK liegt sondern bei GE=0 (=> da umsatzmaximierung).

mal eine ganz andere frage zur avwl. bei der abwl mußte man mindestend 3 von 4 fächern bestehen um insgesamt zu bestehen. sind das bei der avwl auch 5 aus 6, oder nur 4 aus 6? habe ein bißchen bedenken wegen k&w und m&p ;-) .

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Userbild von Anonym
anonym
am 29.07.07
du musst "lediglich" auf 120 punkte ingsgesamt kommen, um zu bestehen...also wenn du 3 mal volle punktzahl und 3 mal nix hast, würde das auch reichen
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Userbild von stussy
stussy
am 29.07.07
da bin ich ja beruhigt.:-))
bei der abwl ist das aber nicht so, oder?
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Userbild von Lynni
lynni
am 29.07.07
nee, da isses nich so, siehe hier:

http://service.wifa.uni-leipzig.de/pruefamt/aushang/ABWL_Pflichtgebiete_SS2007.pdf
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