Also aus meinen Aufzeichnungen werd ich einfach nich schlau.
Wir haben ja 2 Arten unterschieden--> Individuelle und Vorformulierte.
Der individuelle ist zulässig u.d.B. §4 (4) TVG , allerdings steht in dem Script "scheidet Wiederruf aus, liegt Willensübereinstimmung vor"
---> äh das heißt jetzt was genau? Sollte der AN bzw. AG nichts gegen haben, dann tritt andere Vergütung ein?
und der Vorformulierte ist mir noch ein größeres Rätsel:
Ich hab mir aufgeschrieben: Wegen §308 Nr.4 BGB zusätzlich Angabe der Wiederrufsgründe.
---> Ich hab mir mal spaßenshalber den Paragraphen 5 mal durchgelesen und festgestellt, dass hier irgendwie ein Widerspruch ist. Auf der einen Seite wird gesagt, dass der AG ein Widerrufsvorbehaltungsrecht hat, aber laut dem Paragraphen wird der doch als nichtig angesehn.... §-)
-------> Ist denn nun ein Widerrufsvorbehalt seitens des AG zulässig oder nicht?
Schonmal danke im vorraus für hilfreiche Antworten