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Widerrufsvorbehalt

Userbild von nighti
nighti
am 04.02.06
Also aus meinen Aufzeichnungen werd ich einfach nich schlau.

Wir haben ja 2 Arten unterschieden--> Individuelle und Vorformulierte.

Der individuelle ist zulässig u.d.B. §4 (4) TVG , allerdings steht in dem Script "scheidet Wiederruf aus, liegt Willensübereinstimmung vor"

---> äh das heißt jetzt was genau? Sollte der AN bzw. AG nichts gegen haben, dann tritt andere Vergütung ein?

und der Vorformulierte ist mir noch ein größeres Rätsel:
Ich hab mir aufgeschrieben: Wegen §308 Nr.4 BGB zusätzlich Angabe der Wiederrufsgründe.

---> Ich hab mir mal spaßenshalber den Paragraphen 5 mal durchgelesen und festgestellt, dass hier irgendwie ein Widerspruch ist. Auf der einen Seite wird gesagt, dass der AG ein Widerrufsvorbehaltungsrecht hat, aber laut dem Paragraphen wird der doch als nichtig angesehn.... §-) :wie jetzt:

-------> Ist denn nun ein Widerrufsvorbehalt seitens des AG zulässig oder nicht?

Schonmal danke im vorraus für hilfreiche Antworten :-)
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Userbild von c.berger
c.berger
am 04.02.06
also ich weiß nich wo du deine mitschriften her hast aber ich hab mitgeschrieben was sie gesagt hat und da hab ich was anderes.

índividueller w.
1. tariflohn darf nich unterschritten werden , falls anspruch auf tariflohn besteht
2.max. 25-30% d. gesamtentgeltes
3. widerruf nur für die zukunft (§ 315 bgb)

vorformulierter w.

wegen §368 (4) bgb zusätzliche angabe der widerrufsgründe---- §307,308,309 bgb prüfen

über 1.-3. siehe oben...hinausgehend....auch betrachten:wirtschaftliche lage ändert sich oder verhalten

man kann halt nicht einfach einen widerrufsvorbehalt mit in den arbeitsvertrag mit aufnehmen...man muß gründe angeben,...sowas wie wenn sich die wirtschaftliche lage ändert gibts 15% weniger oder wenn sich der arbeitnehmer sehr schlecht verhält wird soundsoviel gekürzt...

frag einfach wenn ich dir hiermit nich geholfen hab ;-)

weiß nich ob dir das weiterhilft
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Userbild von nighti
nighti
am 04.02.06
nene bin schon begeistert, da ich mir ja scheinbar nur die hälfte aufgeschrieben hab o.O

danke :-)
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